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Schnecke004

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1

Mittwoch, 9. März 2011, 09:58

2. Fluchtweg bei Dauerarbeitsplätzen

Hallo SiFa - Gemeinde,

zur Zeit Thema bei uns in der ASA sind 2. Fluchtwege auf Arbeitsbühnen.

Nun wurde von unserem Brandschutzbeauftragten gesagt, dass bei Dauerarbeitsplätzen der 2. Fluchtweg vorhanden ist.
Auf den Bühnen mit Nicht-Dauerarbeitsplätzen (gelegentliche Magazinbestückung, Einrichttätigkeiten, usw.) wären die 2. Fluchtwege nicht erforderlich.

In der ASA -Sitzung wurde nun die Frage nach der Definition von "Dauerarbeitsplätzen" gestellt.

Meine Fragen an Euch:
- Weiß jemand, wo die Definition "Dauerarbeitsplätze" beschrieben ist?
- Stimmt die Aussage, dass auf den Bühnen mit Nicht-Dauerarbeitsplätzen ein 2. Fluchtweg nicht erforderlich ist?

Ich bedanke mich im Voraus für Eure Antworten.
Gruß
Schnecke004

:282::256:
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Heute erleben wir die schönen Erinnerungen von morgen

Michael Kleppsch

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2

Donnerstag, 10. März 2011, 10:42

Hallo
ich definiere Dauerarbeitsplatz so - wenn der MA mehr als die Hälfte seiner täglichen Arbeitszeit dort zubringt-
was natürlich keine Ausrede für gravierende Sicherheitsmängel ist.
Gruß Micha

Glück hat auf die Dauer doch nur der Tüchtige - Moltke-