Hallo frank,
die Betriebssicherheitsverordnung fordert für solche Bereiche ja ein sog. Explosionsschutzdokument.
wie von dir beschrieben, werden die Fahrzeugbatterien nicht während der Zeit geladen, in denen sich Personen im Gefahrenbereich, bzw. in der Raucherecke aufhalten. Wenn du dieses Sicherstellen kannst und auch so in dem Ex-Schutzdokument, bzw. der Gefährdungsbeurteilung vermerkst, sehe ich keinen Grund diese Raucherecke nicht zu gewähren.
Meines Erachtes sind durch die Trennung Ladezeiten - Anwesenheitszeiten der MA die grundlegenden Anforderungen aus der Betriebsicherheitsverordnung erfüllt. Allerdings muss auch die Zeit des Ladens berücksichtigt werden, denn da könnte ja eine explosive Atmosphäre gegeben sein!
herbert