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Frank_sibe

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  • »Frank_sibe« ist männlich
  • »Frank_sibe« ist der Autor dieses Themas

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1

Montag, 21. Februar 2011, 11:35

Rauchverbot und Ladeanlagen

Hallo,
unsere Ladegeräte für Gabelstapler und Hubwagen stehen im Versand / Werkstatt. Leider ist dort auch (mehr als 5 Meter entfernt) eine Raucherecke am Tor.
Beim Rundgang der Gewerbeaufsicht wurde jezt bemängelt, daß im Raum (mittelgroße Halle 4 Meter hoch) der Ladegeräte geraucht wurde. Zu diesem Zeitpunkt wurde kein Stapler geladen. Das passiert bei uns immer außerhalb der Arbeitsszeit.
Die BGI5017 ist da nicht so genau. Ist das Rauchen immer verboten, oder nur wenn tatsächlich Akkus am Ladegerät angeschlossen sind?

Danke für die Hilfe.

Gruß Frank
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es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)

herbert

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2

Montag, 21. Februar 2011, 11:57

Hallo frank,

die Betriebssicherheitsverordnung fordert für solche Bereiche ja ein sog. Explosionsschutzdokument.

wie von dir beschrieben, werden die Fahrzeugbatterien nicht während der Zeit geladen, in denen sich Personen im Gefahrenbereich, bzw. in der Raucherecke aufhalten. Wenn du dieses Sicherstellen kannst und auch so in dem Ex-Schutzdokument, bzw. der Gefährdungsbeurteilung vermerkst, sehe ich keinen Grund diese Raucherecke nicht zu gewähren.

Meines Erachtes sind durch die Trennung Ladezeiten - Anwesenheitszeiten der MA die grundlegenden Anforderungen aus der Betriebsicherheitsverordnung erfüllt. Allerdings muss auch die Zeit des Ladens berücksichtigt werden, denn da könnte ja eine explosive Atmosphäre gegeben sein!



herbert
Wenn Dummheit im Spiel ist, ist die Konkurrenz schier grenzenlos.

Tanzderhexen

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3

Montag, 21. Februar 2011, 12:08

Hallo Frank,

was steht in der Gefährdungsbeurteilung?

Ich würde um die nach Deiner Beschreibung wohl nicht klar definierte Sache mit dem Rauchen, schon aus eigenem Interesse mit dem Verweiss auf die Gefährdung beim Ladevorgang, mit einem Rauchverbot für die Halle bzw. für die Zeit des Ladevorgangs entsprechend regeln.

Hier noch ein Link http://www.bgn.de/9107/22187/1 der BGN zum Thema

Gruß Tanzderhexen
"Vorbeugen ist besser als Heilen"
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Hippokrates, griech. Arzt, 460-377 v.Chr.

MichaelD

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4

Montag, 21. Februar 2011, 12:21

Im Ex-Schutzdokument...

...müssen auch Ex-Bereich festgelegt werden. Nur weil in einer Halle möglicherweise ein Ex-Bereich auftreten kann wird nicht automatisch der gesamte Raum zu einer Ex-Zone. Eine Raucherzone muss also nicht notwendigerweise unzulässig sein.

Guckst Du z.B. in: BGR 104, BGI 740, DIN EN 1127

In diesem Sinne

Der Michael
Wenn unser Gehirn so einfach strukturiert wäre, dass wir es verstehen könnten, wären wir so einfach strukturiert dass wir es nicht könnten! (Unbekannter Verfasser)