Hallo,
naja, so einfach und pauschal lässt sich diese Frage nicht beantworten...für Vereine gelten die arbeitsschutzvorschriften ja nicht. Also auch nicht die Arbeitssstättenverordnung etc. für z.B. euer Fitnesscenter. Dem Verein, bzw. dem Vorstand obliegt die Verkehrssicherungspflicht.
Maßgebend ist die jeweilige Bauordnung der Länder!! Fällt euer Vereinsheim (Abhängig von der sitzplatzanzahl) unter Sonderbauten? oder Versammlungsstätte?
Wer trainiert dort? Auch "Fremde"? also Nichtmitglieder des Vereins? Wo befindet sich dieses Fitnescenter?-1.Stock oder EG??
Wie ist das ganze Gebäude beschaffen? Baumaterial etc?
Sodele, genug Verwirrung gestiftet...Gruß, herbert