Hi kuddel,
es gibt von der BGN einen Leifaden für Exschutzdokumente Bäckereien
http://vorschriften.portal.bgn.de/files/…4de6829a806.pdf
Demnach ist zur Vermeidung einer Exatmosphäre staubarme Handhabung nach BGR 210 und ASI 8.80 erforderlich. Ich würde dein "Mehlschaufeln" mit der offenen Mehleingabe (BGR 210) vergleichen. Bei der offenen Eingabe von Mehl in Behälter müssen staubmindernde Maßnahmen durchgeführt werden. Offene Eingabe von Mehl in Behälter ist das Befüllen mittels Schaufel oder Schütten aus Säcken. Also das entleeren eines Silos mittels Schaufel ist nicht beschrieben aber ich denke das kann man vergleichen. Also du musst staubmindernde Maßnahmen ergreifen um eine Exatmosphäre zu vermeiden, bzw, Schutzmaßnahmen ergreifen.
Der Leitfaden enthält Checklisten zum Explosionsschutz. Werden die Maßnahmen der Checklisten eingehalten, kannst du davon ausgehen, dass die Anforderungen an den Explosionsschutz im Betrieb erfüllt sind.
Grüße
awen