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Registrierungsdatum: 9. Oktober 2010
Wohnort: Homburg
Beruf: Systemtechniker
Hobbys: Urlaub in Thailand und Angeln.
BG Zugehörigkeit: VBG
Weis jemand etwas näheres über die ab 01.01.2011 neue DGUV 2
habt ihr schon etwas über die neue DGUV 2 gehört.
Wird diese wirklich ab 01.01.2011 gültig sein, wird sie schon in die aktuelle FaSi-Ausbildung eingebunden.
Grüße aus dem Saarland
Werner
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Registrierungsdatum: 17. November 2008
Wohnort: Stuttgart
Beruf: SIFA
Hobbys: Kunst, Garten und Reisen
BG Zugehörigkeit: BGHM
ja bis zum 31. Dezember 2010 legt die BGV A2, die „Berufsgenossenschaftliche Vorschrift – Betriebsärzte und Fachkräfte für
Arbeitssicherheit“ die Betreuungsformen, Einsatzzeiten und Aufgaben für Betriebsärzte und Sicherheitsfachkräfte fest.
Zum 1. Januar 2011 wirde diese Richtlinie von der „DGUV Vorschrift 2“ (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung - Vorschrift 2) abgelöst.
Hier die wichtigsten Auszüge zur Info aus DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit„ Reformierung der
betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Regelbetreuung für Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten.
Ziele der Reform:
• Gleichbehandlung gleichartiger Betriebe
• Stärkere Ausrichtung an den betrieblichen Gefährdungen der Beschäftigten
• Eine einheitliche UVV für gewerbliche BGen und UVT zum 1. Januar 2011
• Konsens mit den Genehmigungsbehörden
Gesamtbetreuung = Grundbetreuung * Feste Einsatzzeiten pro Beschäftigtem
• Definiert als Summe BA+Sifa
• 3 Gefährdungsgruppen
• Keine Degression
• Keine separaten Verwaltungsanteile
+ Betriebsspezifische Betreuung
• Leistungskatalog
• Verbindlich
• Temporäre und dauerhafte Aufgabenfelder
Informationen und Medien zur DGUV Vorschrift 2 werden sukzessive und
nach Verfügbarkeit über die Homepage der DGUV bekannt geben:
http://www.dguv-forum.de/webcom/show_art…r-9/_p-1/i.html
Gruß Olaf
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Azubi« (30. Dezember 2010, 11:07)
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Registrierungsdatum: 16. September 2008
Wohnort: BW
Beruf: AL,FASI, BSB,ASM
Hobbys: Literatur,PC,Ornitologie,Chorgesang/Musik, Fußball
BG Zugehörigkeit: FBG ,BGN
als Egänzung zu Olafs Ausführungen hier http://www.dguv.de/inhalt/praevention/vo…ift_2/index.jsp
Die einzelnen BGs sind zur Zeit dabei, bzw. haben schon, das ganze zu konkretisieren. Hier im Forum findet sich auch verschiedene Beiträge zum Thema.
Gruß Tanzderhexen
"Den Menschen stets im Ganzen sehen, also in und mit seinem Umfeld begreifen"
Hippokrates, griech. Arzt, 460-377 v.Chr.
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Registrierungsdatum: 22. Februar 2005
Wohnort: Anhalt und Sachsen
Beruf: DC und Sifa
Hobbys: Fotografie, Bergwandern
BG Zugehörigkeit: BGETEM
setz dich bitte mit deiner zugehörigen BG in verbindung. Jede BG regelt den Inhalt der mustervorlage der DGUV für sich selbst. Die BG ETEM beispielsweise nimmt das Jahr 2011 als übergangsphase zur einführung der V 2, bei andere BG`n dagegen ist gleich ab 01.01.2011 die V 2 voll gültig.
peter
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Registrierungsdatum: 2. Mai 2010
Wohnort: Mülheim an der Ruhr
Beruf: Vollzeit Sifa, Sigeko....
Hobbys: Familie, Motorrad, sifapage
BG Zugehörigkeit: BGETEM
die UHK Hessen bietet ein exel datei zur "leistungsermittlung" aus anhang 4 der vorschrift an.
Wer nichts weiß, muß alles glauben. (Marie von Ebner-Eschenbach)
„Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!“ (Sapere aude)
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Registrierungsdatum: 17. November 2008
Wohnort: Stuttgart
Beruf: SIFA
Hobbys: Kunst, Garten und Reisen
BG Zugehörigkeit: BGHM
danke für die Excel Datei.
Gruß Olaf
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Registrierungsdatum: 24. November 2010
Wohnort: Verden
Beruf: FASI
Hobbys: Mittelalter, Lesen, Autoschrauber
BG Zugehörigkeit: BGHM
danke für die Exeldatei.
Welche Bereiche berücksichtigt werden müssen geht ja aus der Anlage 4 hevor, aber hat jemand Erfahrung, wie die sich aus der Leistungsermittlung ergebenen Aufgaben zeitlich zu bewerten sind?
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Registrierungsdatum: 1. Januar 2011
Wohnort: Garching bei München
Beruf: Sicherheitsingenieur
BG Zugehörigkeit: keine (zwischenstaatl. Organisation)
DGUV 2 v/s SIFA Ausbildung
Wurde bei unserer Präsenzphase kurz thematisiert. Geprüft (soweit überhaupt), im Januar, soll aber -lt. Aussage des Referenten - noch nach BGV A2 werden. Das wird sich dann wohl im Laufe 2011 ändern.
Gruss, Chrimu
ich hab mal eine Frage und zwar müssen Leiharbeiter bei der Berechnung für die Einsatzstunden Sifa und BA berücksichtigt werden und müssen dann folglich auch die Leiharbeiter die G Untersuchungen bei unserem BA machen? Meiner Meinung nach ja. Vielleicht könnt ihr mir sagen wo was dazu steht.
Gruß Micha
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Registrierungsdatum: 13. März 2009
Wohnort: Wunstorf
Beruf: SiFa, Gutachter
Hobbys: LA21, VDS (Verein Deutsche Sprache), Kommunalpolitik
BG Zugehörigkeit: VBG, BG RCI, BG ETEM, BGHW
Nein. Letztlich ist es abhängig vom Vertrag zwischen Verleiher und Entleiher. Bei einem Unternehmen, das ich betreue, ist das so geregelt:... müssen dann folglich auch die Leiharbeiter die G Untersuchungen bei unserem BA machen?
Wir sagen, welche Vorsorgeuntersuchung für die Tätigkeit erforderlich ist. Wenn der Leiharbeiter diese nicht hat, schicken wir ihn zu unserem Betriebsarzt und verrechnen die Kosten mit dem Entleiher. (Bei dieser Variant wissen wir, dass die Vorsorgeuntersuchung auch stattgefunden hat.)
Bei anderen Unternehmen überlässt der Entleiher dem Zeitarbeitsunternehmen die Arztwahl und verlangt allenfalls einen Nachweis.
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Registrierungsdatum: 13. März 2009
Wohnort: Wunstorf
Beruf: SiFa, Gutachter
Hobbys: LA21, VDS (Verein Deutsche Sprache), Kommunalpolitik
BG Zugehörigkeit: VBG, BG RCI, BG ETEM, BGHW
Bei Betrieben mit bis zu zehn Beschäftigten mag das sein; aber es ist eine "kann"-Formulierung; bei größeren Betrieben finde ich keinen entsprechenden Hinweis in der DGUV 2.... beinhaltet das doch auch die G Untersuchungen, die zählen ja auch zu seiner Einsatzzeit
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Registrierungsdatum: 16. März 2009
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Beruf: Haustechniker/Sifa
Hobbys: Haus und Garten
BG Zugehörigkeit: BGHW
Fasi und Betriebsarzt Einsatzzeiten
es gibt immer wieder heftige Diskusionen über die Einsatzzeiten Bertriebsarzt und Fasi.
Nach der DGUV 2 ändert sich doch einiges. (Verwirrend Grundbetreuung, Betriebsspezifische Betreuung.)
Die BGHW der ich angehöre hat einen Rechner eingestellt, um die Zeiten zu ermittel.
Nach einigen Eingaben rechnet dieses Programm die Zeiten aus.
Anbei der Link.
DGUV Vorschrift 2: Einsatzzeiten ermitteln leicht gemacht
http://www.bghw.de/
Wer Rechtschreibfehler findet kann Sie behalten.
Moppel
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Moppel« (15. September 2011, 09:39)
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