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Beauftragter für Abfall und Umweltschutzbeauftragter
Ich habe eine kurze Frage, leider kann ich sie mir miteln Onlinerecherche nicht beantworten:
Beauftragte für Abfall müssen laut §55 BImSchG eine "Fachkunde" nachweisen. Leider gibt es anscheinend keine genaue Regelung wie diese Fachkunde auszusehen hat. Es gibt zwar einen Haufen an Lehrgänge (BG, TÜV, Akademien, ..) die angeboten werden und wahrscheinlich den Vermutungscharakter erfüllen, aber genaues finde ich nicht.
Nun gibt es aber auch Lehrgänge zum "Umweltbeauftragten", welche als Themenkreis auch Abfall behandeln. Hat jemand Erfahrungen seitens der Aufsichtsbehörden gesammeln, ob
a) nur die mehr oder weniger namenhaften Lehrgänge "Abfallbeauftragter" zählen
b) der Umweltbeauftragte auch die Fachkunde gemäß §55 BImSchG erfüllt
c) es wahrscheinlich wie an 1000 anderen Stellen im Arbeitsschutz auch relativ egal ist, hauptsache man kann irgeneine Fachkunde nachweisen und hat die Vermutungswirkung auf seiner Seite, beispielsweise durch das Fach "Umweltsicherheit" während des Studiums
Ideen/Vorschläge/Erfahrungen? Ich wäre dankbar.
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Ich würde die für Euch zuständige Gewerbeaufsicht (oder BezReg. oder sonstige), die aufgrund §54 KrW-/AbfG und der AbfBetrBV einen Abfallbeauftragten für Dein Unternehmen fordert, fragen, welche Qualifikation sie für ausreichend hält.Hat jemand Erfahrungen seitens der Aufsichtsbehörden gesammeln, ...
Ideen/Vorschläge/Erfahrungen? Ich wäre dankbar.
Meiner Meinung nach ist nur das entscheidend.

Mit der Definition der "Fachkunde" hilft Dir vielleicht der Hinweis auf den Immissionsschutzbeauftragten (IB); dessen Qualifikation wird in der 5. BImSchV beschrieben ... und in § 54 KrW.-/AbfG steht:
Ist nach § 53 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ein Immissionsschutzbeauftragter oder nach § 21a des Wasserhaushaltsgesetzes ein Gewässerschutzbeauftragter zu bestellen, so können diese auch die Aufgaben und Pflichten eines Abfallbeauftragten nach diesem Gesetz wahrnehmen.
Und das bedeutet, dass der IB nicht noch eine Extra-Ausbildung benötigt!
Vielleicht kannst Du Dir aus diesem Analogon eine Argumentation schmieden, die in Deinem Fall auch Variante c) stützt.
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Fachkunde ist der, der im Sinne des Gesetzt fähig ist. Dazu gibt es einige Regelungen, wo drin steht:
Studium im Bereich der Naturwissenschaft
oder
Techniker in diesem Bereich der Branche
oder
Meister in dieser Branche
Falls alles nicht vorhanden, kann man auch einen anderen wählen, der Qulifiziert erscheint.
Kurz um, der Gestzgeber will einen haben, der etwas gelernt hat, läßt aber die Hintertür auf für Betriebe die sich soeinen nicht leisten können.
Willst Du also ein Beauftragter sein, dann mach einen Lehrgang der es machen darf. Geh zur Behörde und lass dich anerkennen. Die haben so gut wie nie dagegen gesprochen.
Aber aufpassen. Einen Umweltbeauftragten wie es im neuem Umweltgesetzbuch drin steht, gibt es nicht, weil es nicht in Kraft getreten ist.
Es gibt also nur Abfall-Wasser-Immision-Brandschutz-Arbeisicherheit.....usw. Immer nur für den einzelen Bereich, nie einen für alles.
Willst Du etwas an Titel haben, dann mach den Lehrgang und die Behörde wird das meist hinnehmen! Danach bist Du Rechtlich der Beauftragter.
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