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kuddel

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Donnerstag, 9. Dezember 2010, 13:10

Herabfallende Gegenstände Gefahrenbereich

Hallo liebe Mitstreiter,

in der BGI 778 Turm und Schornsteinbau sind Radien für Gefahrenbereiche bei herabfallende Gegenständen angegeben. Wirst Ihr worauf diese Radienangaben beruhen?

viele Grüße

kuddel

a.r.ni

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2

Donnerstag, 9. Dezember 2010, 16:48

... BGI 778 Turm und Schornsteinbau sind Radien für Gefahrenbereiche bei herabfallende Gegenständen angegeben.
4.8.2 Gefahrbereich
4.8.2.1
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, daß ein Gefahrbereich nach Tabelle 2 festgelegt wird.
Dabei ist jeweils von der äußeren Kante des Bauwerks auszugehen.
"Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" - Antoine de Saint-Exupéry

kuddel

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Freitag, 10. Dezember 2010, 11:02

Zitat arni:
"Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" - Antoine de Saint-Exupéry"
Zitat ende

Meine Frage geht in die Richtung ob die Angaben in der Tabelle 2 wiederum aus einer Norm oder einer anderen Veröffentlichung genommen wurden. Der Geltungsbereich der BGI ist ja strenggenommen auf Türmen in massivbauweise beschränkt.

viele Grüße

kuddel

a.r.ni

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4

Freitag, 10. Dezember 2010, 11:45

Meine Frage geht in die Richtung ob die Angaben in der Tabelle 2 wiederum aus einer Norm oder einer anderen Veröffentlichung genommen wurden.
Entschuldige, habe ich offensichtlich missverstanden (wg. der Möglichkeiten "Zentrum Schornstein" und "Außenkante").
Mit einer Herleitung der Tabelle kann ich nicht dienen - und die in der BGI 778 angegebenen Normen verraten in ihrer Bezeichnung auch nicht, ob die Abmessungen der Gefahrenbereiche drin stehen.
"Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" - Antoine de Saint-Exupéry