...ein erheblicher und damit unvertretbar hoher Ermittlungsaufwand für die Einsatzzeiten...
Hallo,
das Schreiben ist mir nicht bekannt.
Aber die Argumentation war zu erwarten. Ich bin mir jedoch sicher, dass diese ins Leere läuft.
Basis der Ermittlung der Einsatzzeiten ist die Gefährdungsbeurteilung. Und es bedarf schon eines gewissen Aufwands, diese Beurteilungen durchzuführen.
Unternehmen, die hier einen guten Arbeitsstand haben, werden keine Probleme bekommen.
Und Betriebe, die noch nicht flächendeckend die Gefährdungsbeurteilung durchgeführt haben... Für die wird es höchste Zeit. Aber dafür kann die DGUV Vorschrift 2 nichts.
Gruß, Niko.