[Gelöst] Abfallerzeuger
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Abfallerzeuger
folgendes Problem:
in einem großen Supermarktgebäude wird eine Asbest- und PCB-Sanierung durchgeführt. Naturgemäß entsteht dabei Abfall. Nun fragt das Bauunternehmen das als Generalunternehmen die Sanierung durchführt den Supermarktbetreiber nach seiner Abfallerzeugernummer. Der Supermarktbetreiber ist der Ansicht nicht er ist in diesem Fall der Abfallerzeuger sondern das Sanierungsunternehmen. Ich bin geneigt, dem Supermarkbetreiber recht zu geben, hab aber keine Ahnung von Abfallrecht.
Weiß also hier zufällig jemand wie das zu handhaben ist?
Danke
Grüße aus HH
awen
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »awen« (5. November 2010, 13:01)
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Zunächst ist der Bauherr (Auftraggeber), durch dessen Tätigkeit Abfälle angefallen sind, im Sinne des KrW-/AbfG der Abfallerzeuger; und zwar bis zu dem Zeitpunkt, zu dem ein qualifizierter Abfallverwerter die Abfälle so behandelt hat, dass wieder verwertbare Stoffe entstehen.
Wenn der Bauherr (Auftraggeber) allerdings ein Abbruchunternehmen mit Abbrucharbeiten beauftragt und vertraglich festlegt, dass das Abbruchunternehmen auch für die ordnungsgemäße Entsorgung des Abfalls zuständig ist, übernimmt der Abbruchbetrieb die Rolle des Abfallerzeugers. Der Abbruchbetrieb ist dann auch für die Nachweisführung verantwortlich.
herbert
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danke für die schnelle antwort. Leider geht es eben nicht um Abbruch, sondern um Sanierung und den bei der Sanierung entstehenden Abfall. Vertraglich ist nichts geregelt.
awen
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ist ja eigentlich egal, ob Abbruch oder Sanierung..Abfallerzeuger ist der Bauherr...solange Vertraglich nichts anderes festgelegt wurde. Also somit der Supermarktbetreiber!
Herbert
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