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Registrierungsdatum: 2. Mai 2010
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Beruf: Vollzeit Sifa, Sigeko....
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Digitaler Informationspool der Berufsgenossenschaften der Bauwirtschaft ( Gelbe Mappe)
* Alle Unfallverhütungsvorschriften
* Gesetze Verordnungen und Richtlinien
* Die BG-Regeln, BG-Informationen aus dem Bau-BG-Katalog
* Sämtliche Bausteine
* Eine Vielzahl von Broschüren und weiteren Informationen
Aktuelle Version der Gelben Mappe ( ich arbeite viel damit)
cu toni
Wer nichts weiß, muß alles glauben. (Marie von Ebner-Eschenbach)
„Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!“ (Sapere aude)
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Anfänger
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RE: Digitaler Informationspool der Berufsgenossenschaften der Bauwirtschaft ( Gelbe Mappe)
Erstmal vielen Dank für den Link.
Wir (externe SiFa und ich, noch SiB) begehen regelmäßig unsere Baustellen.
Dabei sehen wir des öfteren mangelnde Ausrüstungen,
der mit uns zusammenarbeiten Gewerke.
Jetzt frage ich mich manchmal ob wir eigentlich die einzigen sind, die in Arbeitsicherheit unterwegs sind und ob nicht eine Sekundärgefahr für unsere Mitarbeiter besteht, wenn andere Gewerke nicht einmal minimalst auf den grundlegenden Arbeitsschutz achten.
Natürlich ist uns bewußt, dass wir bei gewissen Begebenheiten eingreifen müssen, aber schaue dann mal in die Gesichter mit den 3?.
Jetzt bin ich auch mal mit einer SiGeKo in Kontakt gekommen und dachte mir, den Misstand auf den Baustellen in Deutschland willst du minimieren.
Jetzt meine Frage: Kann auch ich mit meinem Elektrotechniker und der gerade laufenden SiFa-Ausbildung als offizieller SiGeKo abgeben oder brauche ich noch eine zusätzliche Qualifikation???
V.D.
Gruß
pla
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um als SiGeKo arbeiten zu dürfen must du eine spezielle ausbildung machen, sie beinhaltet arbeitschutztechnische richtlinien besonders §4 arbschG.
dieses wird in der RAB's beschrieben
* RAB 01 "Gegenstand, Zustandekommen, Aufbau, Anwendung und Wirksamwerden der RAB"
(Stand 02.11.2000) [BArbBl. 1/2001, S. 77 ff.]
* RAB 10 "Begriffsbestimmungen (Konkretisierung von Begriffen der BaustellV)"
(Stand 12.11.2003) [BArbBl. 3/2004, S. 42 ff.]
* RAB 25 "Arbeiten in Druckluft (Konkretisierungen zur Druckluftverordnung)"
(Stand 12.11.2003) [BArbBl. 3/2004, S. 48 ff.]
* RAB 30 "Geeigneter Koordinator (Konkretisierung zu §3 BaustellenV)"
(Stand 27.03.2003) [BArbBl. 6/2003, S. 64 ff.]
* RAB 31 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan - SiGePlan (Konkretisierung zu § 2 Abs. 3 BaustellV)"
(Stand 12.11.2003) [BArbBl. 3/2004, S. 59 ff.]
* RAB 32 "Unterlage für spätere Arbeiten (Konkretisierung zu § 3 Abs. 2 Nr. 3 BaustellV)"
(Stand 27.03.2003) [BArbBl. 6/2003, S. 73 ff.]
* RAB 33 "Allgemeine Grundsätze nach § 4 des Arbeitsschutzgesetzes bei Anwendung der Baustellenverordnung"
(Stand 12.11.2003) [BArbBl. 3/2004, S. 65 ff.]
In der RAB 30 stehen die anfordrungen an einen SiGeKo.
In der regel ist es schon sehr gut wenn man die kombinations Ausbildung aus SIFA & SiGeKo hat.
Ein sigeko hat auch eine etwas andere funktion als eine sifa den die sifa ist ist als dienstleister für den unternehmer tätig und somit "nicht verantwortlich für den arbeitsschutz im betrieb" .
Beim SiGeKo sieht es schon anders aus den er ist mit verantwortlich für den arbeitsschutz und somit auch haftbar.
man sollte es sich gut überlegen ob man diese verantortung freiwillig übernehmen möchte.
dazu gibt es schon gerichtsurteile wo ein sigeko verknackt wurde 
ich hoffe ich habe es recht simpel erklärt
gruß toni
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Vielen Dank für den ausführlichen Text.
Habe einmal im Netz gegoogle' t
und folgenden link zu den RAB's gefunden:
http://www.baua.de/prax/bau/index_rab.htm
ala pla M A
N.S.: Gibt es das Urteil auch in schwarz und auf weiß?
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*ups* ein wenig spät
natürlich gibt es das.........müsste mal kramen wo ich das noch habe.
gruß toni
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Kein Problem.
Wären diese Tags nicht was für:
Sifapage Board » Sifa Allgemein » Allgemeine Sicherheitsfragen » SiGe-Koordination
Denke wäre erst mal ein Anfang?
Deine Entscheidung.
Ach ja Lob kann man(frau) nicht genug bekommen.
Spitzen Page und grossartiges Team!!!
Gruß
pla




