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Registrierungsdatum: 7. Mai 2009
Wohnort: Heidenheim / Brenz
Beruf: SiBe, QM, Chemielaborant, Geprüfter Technischer Fachwirt (IHK), Ab Oktober '11 Sifa Ausbildung
Hobbys: Fotografieren
BG Zugehörigkeit: VBG
Überprüfung von Flucht- und Rettungsplänen
stimmt es, daß Flucht- und Rettungspläne alle zwei Jahre von externen Stelle auf ihre Richtigkeit überprüft werden müssen? Wer muß das machen? Kann das auch der Brandschutzbeauftragte sein?
Danke!
Gruß Frank
es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)
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Registrierungsdatum: 13. März 2009
Wohnort: Wunstorf
Beruf: SiFa, Gutachter
Hobbys: LA21, VDS (Verein Deutsche Sprache), Kommunalpolitik
BG Zugehörigkeit: VBG, BG RCI, BG ETEM, BGHW
Ich habe keine Vorschrift gefunden, die das fordert, insbesondere nicht in der TR für Arbeitsstätten, ASR A2.3.
Zitat
stimmt es, daß Flucht- und Rettungspläne alle zwei Jahre von externen Stelle auf ihre Richtigkeit überprüft werden müssen? Wer muß das machen? Kann das auch der Brandschutzbeauftragte sein?
In der DIN 4844-3:2003-09 (Sicherheitskennzeichnung - Teil 3: Flucht- und Rettungspläne) steht lediglich
"Regelmäßige Prüfungen von Flucht- und Rettungsplänen sind entsprechend §20 der BGV A8 (mindestens alle zwei Jahre) durchzuführen."
Hier steht nichts von "extern" und auch nicht, wer das machen soll. Wenn Ihr einen Brandschutzbeauftragten haben solltet, dann fällt das in seinen Aufgabenbereich.
Ich habe den Verdacht, dass hier einige Firmen sich eine Geldbeschaffung generieren wollen, wie es auch die "Regalinspektoren" versuchen.
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Registrierungsdatum: 5. Februar 2010
Wohnort: Brühl/Baden
Beruf: Freiberufliche Sicherheitsfachkraft, Störfallbeauftragter, Immissionsschutzbeauftragter, Sachverständiger nach §29a
Hobbys: Dampflokomotiven
BG Zugehörigkeit: Chemie
ich erstelle und Pflege schon seit Jahren regelmäßig die F+R- und Feuerwehrpläne meiner Kunden. Von einer Prüfung durch eine externe Stelle habe ich noch nie etwas gehört. Ich teile die Vermutung von arni, dass sich hier einige dubiose Gestalten einfach nur bereichern wollen. Die gemäß BGV A8 vorgeschriebene Prüfung kann sicherlich der Brandschutzbeauftragte, die SiFa/FaSi oder auch ein Sicherheitsbeauftragter durchführen. Angebote mit solchem oder ähnlichen Inhalten einfach in die Tonne treten. Oder noch besser: Anrufen und nach der Rechtsgrundlage fragen.
Gruß aus der Kurpfalz
andreas68723
(Marie von Ebner-Eschenbach)
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Registrierungsdatum: 13. März 2009
Wohnort: Wunstorf
Beruf: SiFa, Gutachter
Hobbys: LA21, VDS (Verein Deutsche Sprache), Kommunalpolitik
BG Zugehörigkeit: VBG, BG RCI, BG ETEM, BGHW
Das ist eine Antwort / Aufforderung nach meinem Geschmack
Zitat
Oder noch besser: Anrufen und nach der Rechtsgrundlage fragen.
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Registrierungsdatum: 20. Juli 2010
Wohnort: Ketsch (Rhein- Neckar Kreis)
Beruf: Brandschutzbeauftragter/ Feuerwehrmann
BG Zugehörigkeit: VBG
Flucht- und Rettungspläne müssen nicht durch eine externe Stelle geprüft werden. Bei Feuerwehrplänen kann dies schon anders aussehen, hier ist dann aber die externe Stelle in der Regel die Feuerwehr.
Die Erstellung/ Pflege der Flucht- und Rettungspläne kann vom Brandschutzbeauftragten ausgeführt werden.
Siehe auch z.B. BGI 847 (Aufgaben, Qualifikation und Ausbildung von Brandschutzbeauftragten), mögliche Aufgaben:
Zitat: "Aufstellen des Brandschutzplanes, z.B. Brandalarmplan, Flucht- und Rettungsplan"
oder nach vfdb 12/09-01:
Zitat: "Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw. aktuell sind, ggf. Aktualisierung veranlassen und dabei mitwirken"
Gruß
Simon Schmeisser
- Berufsvertretung für Brandschutzbeauftragte - www.ig-bsb.de
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Registrierungsdatum: 7. Mai 2009
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Hobbys: Fotografieren
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vielen Dank für die aufschlußreichen Antworten. Wir werden das dann dem Brandschutzbeauftragten übertragen.
Gruß
Frank
es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)
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