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Frank_sibe

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1

Mittwoch, 29. September 2010, 16:05

Überprüfung von Flucht- und Rettungsplänen

Hallo,
stimmt es, daß Flucht- und Rettungspläne alle zwei Jahre von externen Stelle auf ihre Richtigkeit überprüft werden müssen? Wer muß das machen? Kann das auch der Brandschutzbeauftragte sein?

Danke!

Gruß Frank
Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden;
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a.r.ni

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2

Mittwoch, 29. September 2010, 16:41

Zitat

stimmt es, daß Flucht- und Rettungspläne alle zwei Jahre von externen Stelle auf ihre Richtigkeit überprüft werden müssen? Wer muß das machen? Kann das auch der Brandschutzbeauftragte sein?
Ich habe keine Vorschrift gefunden, die das fordert, insbesondere nicht in der TR für Arbeitsstätten, ASR A2.3.
In der DIN 4844-3:2003-09 (Sicherheitskennzeichnung - Teil 3: Flucht- und Rettungspläne) steht lediglich

"Regelmäßige Prüfungen von Flucht- und Rettungsplänen sind entsprechend §20 der BGV A8 (mindestens alle zwei Jahre) durchzuführen."

Hier steht nichts von "extern" und auch nicht, wer das machen soll. Wenn Ihr einen Brandschutzbeauftragten haben solltet, dann fällt das in seinen Aufgabenbereich.
Ich habe den Verdacht, dass hier einige Firmen sich eine Geldbeschaffung generieren wollen, wie es auch die "Regalinspektoren" versuchen. :thumbdown:
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andreas68723

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Mittwoch, 29. September 2010, 18:21

Hallo Frank,

ich erstelle und Pflege schon seit Jahren regelmäßig die F+R- und Feuerwehrpläne meiner Kunden. Von einer Prüfung durch eine externe Stelle habe ich noch nie etwas gehört. Ich teile die Vermutung von arni, dass sich hier einige dubiose Gestalten einfach nur bereichern wollen. Die gemäß BGV A8 vorgeschriebene Prüfung kann sicherlich der Brandschutzbeauftragte, die SiFa/FaSi oder auch ein Sicherheitsbeauftragter durchführen. Angebote mit solchem oder ähnlichen Inhalten einfach in die Tonne treten. Oder noch besser: Anrufen und nach der Rechtsgrundlage fragen. :D

Gruß aus der Kurpfalz
andreas68723
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a.r.ni

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Mittwoch, 29. September 2010, 18:38

Zitat

Oder noch besser: Anrufen und nach der Rechtsgrundlage fragen.
Das ist eine Antwort / Aufforderung nach meinem Geschmack ;)
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SimonSchmeisser

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Mittwoch, 29. September 2010, 23:28

Hallo,

Flucht- und Rettungspläne müssen nicht durch eine externe Stelle geprüft werden. Bei Feuerwehrplänen kann dies schon anders aussehen, hier ist dann aber die externe Stelle in der Regel die Feuerwehr.

Die Erstellung/ Pflege der Flucht- und Rettungspläne kann vom Brandschutzbeauftragten ausgeführt werden.
Siehe auch z.B. BGI 847 (Aufgaben, Qualifikation und Ausbildung von Brandschutzbeauftragten), mögliche Aufgaben:

Zitat: "Aufstellen des Brandschutzplanes, z.B. Brandalarmplan, Flucht- und Rettungsplan"

oder nach vfdb 12/09-01:

Zitat: "Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw. aktuell sind, ggf. Aktualisierung veranlassen und dabei mitwirken"

Gruß
Simon Schmeisser
Interessengemeinschaft der Brandschutzbeauftragten Rhein- Neckar
- Berufsvertretung für Brandschutzbeauftragte - www.ig-bsb.de

Frank_sibe

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Donnerstag, 30. September 2010, 08:42

Hallo,

vielen Dank für die aufschlußreichen Antworten. Wir werden das dann dem Brandschutzbeauftragten übertragen.

Gruß
Frank
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