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Anfänger
Registrierungsdatum: 18. Juni 2009
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Wie auditiere ich einen Abfallentsorger
ich werde in nächster Zeit einige Entsorgungsfachbetriebe, die unseren Abfall entsorgen, auditieren. Hat jemand von euch sowas schon mal gemacht und könnte mir einige Tipps oder Checklisten geben, womit man die Entsorger "nerven" kann.
Vielen dank im voraus!
MisterSafety
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Registrierungsdatum: 24. Juni 2005
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das ist doch etwas sehr weltumspannend
. Möchtest Du QM, oder UM oder ASM auditiern? Was sagt euer Auditprogramm? Was ist den das Ziel Deines Audits? Was sind Deine Auditkriterien? Fragen über Fragen.
Viele Grüße
kuddel
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Anfänger
Registrierungsdatum: 18. Juni 2009
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es wird wohl etwas von allem sein mit Hauptmerk auf UM, d.h können und dürfen die mit unseren Abfällen umgehen.
Deutscher Entsorger entsorgt Abfälle von unseren europäischen Standorten.
Liegen alle Genehmigungen vor? Daraufhin zielt meine Frage. Welche Genehmigungen sollte man auf jeden Fall anfragen? Einige sind mir natürlich bekannt.
- Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb
- Vergleich unserer Abfallschlüsselnummern mit den genehmigten des Entsorgers
- Umwelthaftpflicht
So ein Entsorger benötigt doch auch ne BImSch Genehmigung. Auf was sollte man dort achten?
Wie bereits gesagt, ich kenne mich zwar mit Abfallentsorgung aus, habe aber noch nie ein Audit beim Entsorger durchgeführt.
Kollegen aus Amerika werden das Audit "führen" und ich soll als Beisitzer sprachlich vermitteln und Dokumente sichten.
Danke
MisterSafety
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Registrierungsdatum: 13. März 2009
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Eine nach BImSchG genehmigungsbedürftige Anlage hat für den Betrieb einen Genehmigungsbescheid erhalten; dieser muss griffbereit vorliegen.
Zitat
... BImSch Genehmigung. Auf was sollte man dort achten? /quote]
(Das wäre meine erste Frage hierzu: "wo ist der aktuelle Genehmigungsbescheid?")
Wenn es Anlagenänderungen gab, die keine nachteiligen Änderungen hinsichtlich der Emissionen (Lärm, Abgase, Staub, Gerüche) verursachten, kann eine §15-Anzeige ausreichend gewesen sein, die mit einem Feststellungsbescheid beantwortet wird.
(Meine nächste Tat wäre die Besprechung der sog. "Nebenbestimmungen" - jeweilige Abfrage, wie die Vorgabe umgesetzt wurde und ob man die sich ansehen kann ...)
Im Genehmigungsbescheid finden sich unter den Nebenbestimmungen i.d.R. auch Vorgaben zum Arbeitsschutz.
Hier mag es bspw. die Vorgabe geben, "bei Bedarf eine Arbeitsbereichsanalyse durchzuführen".
In solch einem Fall kann man fragen, ob diese durchgeführt wurde; wenn nein, warum nicht ... und dann kommt man sehr schnell zu Gefährdungsbeurteilungen usw.
Unternehmen, die die Nebenbestimmungen eines Genehmigungsbescheides nicht erfüllen, fallen unter §327 StGB ... und das kann für die Betreiber unangenehmn werden.
Eine andere Herangehensweise ist die Betrachtung der Zulassungsvoraussetzung für den EfB.
Bspw.
* Zertifizierung von Qualitätsmanagement-Systemen (QMS) nach DIN EN ISO 9000ff (QMS für Entsorgungsfachbetriebe)
* Validierung/Zertifizierung von Umweltmanagement-Systemen nach EG Öko-Audit-Verordnung 1836/93 oder gemäß ISO 14001
* Anerkennung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 52 KrW-/AbfG bzw. entsprechend der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV)
* bisherige branchenspezifische Qualifizierungsmaßnahmen für Verwertungsbetriebe:
- Zertifizierung von Elektronikschrottverwertern nach ZVEI/VDMA - Anforderungen
- Lizenzieren von Altautoverwertungsbetrieben nach herstellerspezifischen Anforderungen
- Zertifizierung von Altreifenverwertern nach BRV/TÜV Rheinland-Kriterien
Hier prüft man die Übereinstimmung von Voraussetzung zu tatsächlichen Gegebenheiten.
Persönlich halte ich mehr von der Überprüfung des Genehmigungsstatus ... denn QMS oder UMS sind i.d.R. nur wenig rechtsverbindliche Absichtserklärungen.
Genehmigungsbescheide oder Vorgaben nach EG Öko-Audit-Verordnung sind dagegen rechtsverbindlich.
Und meiner Meinung nach ist nur das für Dich entscheidend.
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Registrierungsdatum: 21. April 2009
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die BG Verkehr (ehemals Fahrzeughaltung) hat entsprechende Handlungshilfen für Entsorgungsunternehmen. Hier das PDF:
Die letzte Stimme, die man hört, bevor die Welt explodiert, wird die Stimme eines Experten sein, der sagt: 'Das ist technisch unmöglich!'
(Sir Peter Ustinov)
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Registrierungsdatum: 28. Mai 2009
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Checkliste Zur Inspektion Von Entsorgungsbetrieben
hier meine CHECKLISTE ZUR INSPEKTION VON ENTSORGUNGSBETRIEBEN. Habe ich mal irgentwo gefunden.
Schön währe, wenn du noch andere Listen bekommst, das du sie hier allen zur Verfügung stellst. Das Thema hat wachsende Brisanz und wird im Rahmen von QM-Systemen als ausgelagerter Prozess kontrolliert.
Gruß Reinhard
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Anfänger
Registrierungsdatum: 18. Juni 2009
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Habe auch noch was gefunden was den einen oder anderen evtl. interessieren könnte
LAGA Vollzugshilfe Entsorgungsfachbetriebe. Worauf ein sachverständiger beim auditieren zu achten hat
Gruß
MisterSafety
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Anfänger
Registrierungsdatum: 24. Februar 2012
Wohnort: FFM
Beruf: Beauftragter für Umweltschutz
BG Zugehörigkeit: EUK
Hier meine Checkliste
Wenn ich keine Checklisten habe, baue ich mir die meistens selbst zusammen - Grundlage ist dann ggf. das entsprechende Gesetz.Es ist zwar zeitaufwändig, aber man liest sich somit zwangsweise mal das Zeug durch und versteht es somit auch besser.
Hallo zusammen,
ich werde in nächster Zeit einige Entsorgungsfachbetriebe, die unseren Abfall entsorgen, auditieren. Hat jemand von euch sowas schon mal gemacht und könnte mir einige Tipps oder Checklisten geben, womit man die Entsorger "nerven" kann.
Vielen dank im voraus!
MisterSafety
Hallo MisterSafety,
ich werde in diesem Jahr ein Seminar zur Auditierung von Entsorgungsfachbetrieben bei der GbU in Karlsruhe besuchen. Vielleicht ist das auch etwas für Dich.
Schnecke004


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