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Registrierungsdatum: 10. Mai 2006
Wohnort: Bayern
Beruf: SiFa
Hobbys: Fussball
BG Zugehörigkeit: BGMS
Consulter hinsichtlich der Beiträge an die Berufsgensossenschaft
zu uns ins Werk kommt demnächst ein Consulter hinsichtlich der Beiträge an die Berufsgensossenschaft (www.bege-consulting.de).
Hat schon jemand mit solchen Consultern zu tun gehabt?
Gruß
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Registrierungsdatum: 11. April 2005
Wohnort: HH / SH / N
Beruf: EHS Koordinator
Hobbys: Historische Nautik; und mehr
BG Zugehörigkeit: VBG+BGW+BGHW
wenn mich nicht alles täuscht versuchen sie dem Unternehmen Geld zu sparen indem sie z.B. dem Unternehmen Beiträgserhöhungen durch z. B. weniger Unfälle, Modelversuche mit strengeren Auflagen etc.. Also eigentlich durch Dich zu lösen wenn Du dich mit Deiner BG kurzschliesst und mit der AP verschiedene Möglichkeiten durchsprichst (war zumindest bei mir so).
Es könnte sich auch um eine versteckte GefB handeln ohne die Verantwortung übernehmen zu müssen.
Ich an Deiner Stelle würde Augen und Ohren aufhalten ob es sich nicht um Trittbrettfahrer handelt welche im Grunde nur deine Ergebnisse abfragen , bei sich einfliessen lassen und dann eine Expertenmeinung abgeben
Ich persönlich halte lieber selber Kontakt zur BG und spreche selbst Sparmöglichkeiten an. Macht sich besser in der Statistik von wegen "ASi kostet nicht nur sondern wir haben eingespart..."
Die Internetseite sagt nicht viel aus. Im Grunde nur was sie wie an geld erhalten, aber keinerlei Bezug auf Fachliches. Für mich nur allgemeines Blabla.
Ich hoffe nicht dass sie unter dem Mantel des "Consulting" nur abzocken wollen.
Frag doch mal bei Deiner BG nach Referenzen oder auch bei der Firma selbst.
Viel Erfolg
guard
Dumm geboren zu sein ist keine Schande, dumm zu sterben jedoch schon! Wissen ist ausser der Liebe das Einzige was mehr wird wenn man es teilt!
Rotation ist Bewegung ohne Raumgewinn!!!
Kläre die Ursache nicht die Schuldfrage!
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Registrierungsdatum: 16. Juni 2009
Wohnort: Bad Saulgau Baden - Württemberg
Beruf: Staatl.gepr.Logistiker, Sifa, SiGeKo, Gutachter, Sifa für Österreich, Sachkundiger für diverse Prüfungen, Ausb.BKrFQG, Brandschutzbeauftragter
Hobbys: Modellbahn,Echte Bahn, Elektronik, Elektrotechnik
BG Zugehörigkeit: VBG
Wenn ich mir die Internetseite der Consulting anschaue, dann sehe ich nichts. Die Seite sagt mir nur, dass Sie mir garnichts sagt. Meine persönliche Einschätzung liegt darin, dass man hier nur abzocken will. Bin mal gespannt, ob die SIFA's zu euch in den Betrieb senden, oder nur reine Rechner, würde mich Interessieren, bitte beobachte es genau und berichte uns über den Ablauf. Vieleicht sollen Sie nur schauen, wer überflüssig ist im Betrieb. Da bin ich mal gespannt auf das Ergebnis.
Mit oberschwäbischen Sicherheitsgrüßen
Ritschi
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Registrierungsdatum: 12. Januar 2010
Wohnort: Kerpen
Beruf: FASI, Brandschutzbeauftragter, Gefahrstoffbeauftragter
Hobbys: Garten, Reisen, Modelleisenbahn
BG Zugehörigkeit: alle
das kommt mit echt spanisch vor.
Wir alle sollten hier vorsichtig sein, ich habe das Gefühl das eine Hintertür geöffnet werden soll um so an die Betreung der Betriebe zu gelangen.
LG Dental
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Registrierungsdatum: 20. August 2010
Beruf: Sicherheitsingeniuer
BG Zugehörigkeit: BG Metall
Beispiel: Ein Unternehmen stellt Küchenmöbel aus Metall her = BG Metall
Dieses Unternehmen hat eine eigene Große Logistik für den Warentransport. Wenn die Logisitk jetzt auch der BG-Metall angehören würde würden die Consulter das "rausfinden" und versuchen beispielsweise ind die BGHW reinzukommen. Damit hätte man eine Beitragsreduzierung erreicht da ja das Gefahrenpotenzial niedriger ist als bei der den Metallern.
Zum Ablauf bei uns. Die Consulter zusammen mit einem Anwalt und die BG sowie Mitarbeiter von uns haben Betriebsrundgänge gemacht und sich alles angeschaut.
Fazit: In einigen Bereichen konnten tatsächlich Einsparungen erreicht werden allerdings wurden in einem Anderen Bereich die Beiträge erhöht.
Ich persönlich bevorzuge auch den Weg das selbst und direkt mit der BG zu klären ob Beitragssenkungen möglich sind etc... Der Schuss mit diesen Consultern kann nämlich auch nach hinten losgehen...
Hoffe ich konnte helfen
Gruß B
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Registrierungsdatum: 13. März 2009
Wohnort: Wunstorf
Beruf: SiFa, Gutachter
Hobbys: LA21, VDS (Verein Deutsche Sprache), Kommunalpolitik
BG Zugehörigkeit: VBG, BG RCI, BG ETEM, BGHW
das Unternehmen schreibt... Consulter hinsichtlich der Beiträge an die Berufsgensossenschaft
Für mich heißt das, dass bspw. bei einer Ziegelei (gehört jetzt zur VBG) geschaut wird, ob alle Mitarbeiter dem gewerblichen Bereich zugerechnet wurden oder ob der Verwaltungsbereich mit einer eigenen Gefahrtarifstelle gemeldet ist.
Zitat
... analysieren Ihr Unternehmen hinsichtlich vorhandener Geschäftsbereiche in Bezug auf eine korrekte bzw. optimale Beitragshöhe.
Bei einem Betrieb der chemischen Industrie kann man prüfen, ob bspw. die Verwaltung an einer vom Produktionsbetrieb örtlich getrennten Lokalität liegt und somit eine eigene Gefahrtarifstelle ist ...
Sehr viel mehr kann das meiner Meinung nach nicht sein.
Und das kann jeder von uns durch Rücksprache mit der BG ...
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Registrierungsdatum: 2. Februar 2010
Wohnort: München
Hobbys: vieles
BG Zugehörigkeit: BG-Verkehr
meiner Meinung nach hat da jemand eine Lücke entdeckt und will nun Geld verdienen, auch wenn es nur auf Erfolgsbasis ist.
Die BGen betreiben einen im Mitgliedsbeitrag enthaltenen Beratungs- und Prüfdienst. Die stehen bei den Fragen der richtigen Zuordnung gerne zur Verfügung und wie gesagt, ist durch den Mitgliedsbeitrag schon abgedeckt.
Die Gefahrklassen werden alle mind. alle 6 Jahre angepasst (§157 SGB VII), die Berechnungsgrundlage ist immer, was die einzelnen Bereich in der letzten Jahren an Kosten verursacht hat.
Der Betiragsfuss ändert sich jährlich, denn damit werden die tatsächlichen Ausgaben gedeckt. Der Grund dafür ist, da die BGen nach dem Umlageprinzip der nachträglichen Bedarfsdeckung arbeiten. Also 2010 werden die Beträge für das Jahr 2009 erhoben, wobei viele Unternehmen eine Monatliche oder Quartalsmäßige Vorauszahlung leisten.
Die Beiträge können sinken oder aber steigen, das hängt nun von der BG ab. Denn jede BG hat die Pflicht ein Zuschlag/Nachlassverfahren zu betreiben (§162 SGB VII).
Nun versuchen Unternehmen so wenig wie möglich meldeprflichtige Unfälle zu haben, denn die sind im Zugschlagverfahren, das geht, wenn ein Mitarbeiter nach einem Unfall nicht länger als 3 Tage Arbeitsunfähig ist.
Ein Beispiel: ein Logistikmitarbeiter bricht sich das Bein, weil er unglücklich bei der Arbeit ausrutscht (Arbeitsunfall).
Er bekommt für 6 Wochen ein Gips und wird auch für 6 Wochen Arbeitsunfähiggeschrieben, weil er die Aufgabe als Logistikmitarbeiter nicht ausführen kann.
Nun kann ein Unternehmer auf die Idee kommen, den Mitarbeiter am Empfang einzusetzen (sitzende Tätigkeit) damit die Arbeitskraft nicht "unnötig" Verloren geht (der Arbeitgeber muss für 6 Wochen ja die Lohnfortzahlung leisten).
Wenn der Mitarbeiter nun nach 3 Tagen auf diesen "Schonarbeitsplatz" zurückkehrt, wird aus dem meldepflichtigen Unfall ein NICHT meldepflichtiger Unfall!
Ergebnis -> Beitragsersparnis!
Zwar entscheidet am Schluss der behandende Arzt, ob ein Schonarbeitsplatz in frage kommt, aber rechtlich ist das möglich.
Ich habe auch schon vom Arbeitnehmer gehört, das sie schon eine indirekte Anweisung bekommen haben, das im so einem Falle darauf zu achten ist, das der Arzt über den Schonarbeitsplatz informiert wird und möglichst kurz Arbeitsunfähig schreibt.
Eine andere Möglichkeit Beträge zu "sparen" ist die Haupt-, Neben,- und Hilfsunternehmen so anzuordnen, das möglichst geringe Gefahrklassen rauskommen (genaueres steht in §131 SGB VII).
Aber da es sich um eine Umlagebezogene Versicherung handelt zahlt am Ende zwar ein Unternehmen weniger, wegen einer Gefahrklassenänderung, aber weil der Betragsfuss steigt, zahlen alle mehr.
Somit sind solche Rechnung meist "Milchmädchen" Rechnungen die kurzfristig zwar Geld sparen, sich aber ins gegenteilige Umschlagen können, wenn die Gefahrklasse neu berechnet wird.
Eine weiterer Punkt sollte dabei auch betrachtet werden. Bald werden die BG Beiträge über die Rentenversicherung erhoben. Die BGHW hat schon einen Problauf gemacht und dabei waren immerhin 50% der Beitragsbescheide fehlerhaft. Und sobald das losgeht sollte jeder Unternehmer genau prüfen, ob er noch richtig eingeordnet ist.
Zu früh freuen sollte sich der Unternehmer auf keinen Fall, die Verjährung beträgt 4 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit.
Bei hinterzogenen Beiträgen sind es 30 Jahre.
Soviel zu meinen Gedanken zu diesem Consulter (Beraten = Betrügen + Verraten)
Grüße aus München
Lucy
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Registrierungsdatum: 2. Juni 2005
Wohnort: Schleswig-Holstein
Beruf: Fachkraft für Arbeitssicherheit
Hobbys: Lesen, Computer, Gitarre, Radfahrn
BG Zugehörigkeit: BG- Bau
Auch wenn sie einem Verkaufen wollen dass sie nur auf Erfolgsbasis bezahlt werden wollen bin ich gerade dann äusserst skeptisch.
Ein seriöses Unternehmen kann nicht von vorherein davon ausgehen dass es auf eine Situation in einem Betrieb triff in dem tatsächlich Einsparpotential vorhanden ist. Man ist dann schnell mit einem Bein im Knast.
Was solche Leute meistens sind? Äusserst gewiefte Staubsaugervertreter. Die würde ich prompt wieder ausladen.
Keine BG hat ein Interesse daran seine Mitglieder über den Tisch zu ziehen, von daher, wenn Beratungsbedarf besteht, auf jeden Fall lieber dem Rat weiter oben folgen und sich an die BG wenden.
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Registrierungsdatum: 24. Juni 2005
Wohnort: Hamburg
Beruf: externe SiFa, Bio-Ingenieur, Chemielaborant
Hallo Lucy,..........(Beraten = Betrügen + Verraten)
d.h wir FaSis sind alle Betrüger und Verräter?
Viele Grüße
kuddel
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Registrierungsdatum: 2. Mai 2010
Wohnort: Mülheim an der Ruhr
Beruf: Vollzeit Sifa, Sigeko....
Hobbys: Familie, Motorrad, sifapage
BG Zugehörigkeit: BGETEM
Hallo kuddel,Hallo Lucy,..........(Beraten = Betrügen + Verraten)
d.h wir FaSis sind alle Betrüger und Verräter?
Viele Grüße
kuddel
auch wenn ich nicht der RA von lucy bin, aaaaaber da hast du lucy nicht richtig zitiert, das entscheidende hast du durch die punkte ergänzt und da bezieht sie sich eindeutig auf die consulter firma
Zitat
Soviel zu meinen Gedanken zu diesem Consulter (Beraten = Betrügen + Verraten)
Wer nichts weiß, muß alles glauben. (Marie von Ebner-Eschenbach)
„Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!“ (Sapere aude)
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Registrierungsdatum: 12. Januar 2010
Wohnort: Kerpen
Beruf: FASI, Brandschutzbeauftragter, Gefahrstoffbeauftragter
Hobbys: Garten, Reisen, Modelleisenbahn
BG Zugehörigkeit: alle
verstehe ich hier etwas falsch, es gehört doch auch zu unseren Aufgaben für den Arbeit- Auftraggeber in dieser Richtung das beste herauszuholen.
Ist auf ieden Fall immer ein gutes Argument, und mir schon mehrfach gelungen einen besseren Rabattsatz bei der BG zu bekommen.
LD Dental
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Registrierungsdatum: 2. Mai 2010
Wohnort: Mülheim an der Ruhr
Beruf: Vollzeit Sifa, Sigeko....
Hobbys: Familie, Motorrad, sifapage
BG Zugehörigkeit: BGETEM
wenn ich mir die aufgaben einer SiFa ansehe, dann ist es nicht die Aufgabe einer SiFa:
In den meisten fällen ist es aber tatsächlich so wie Du es beschreibst, dass wir auch dahingehend beratend tätig werden, zumindest bei uns ist das so...
Zitat
§ 6
Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben die Aufgabe, den
Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen
Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten
Gestaltung der Arbeit zu unterstützen. Sie haben insbesondere
- den Arbeitgeber und die sonst für den Arbeitsschutz und die
Unfallverhütung verantwortlichen Personen zu beraten, insbesondere bei
a) der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen und von sozialen und sanitären Einrichtungen,
b) der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen,
c) der Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln,
d) der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs, der Arbeitsumgebung und in sonstigen Fragen der Ergonomie,
e)der Beurteilung der Arbeitsbedingungen,
- die Betriebsanlagen und die technischen Arbeitsmittel insbesondere
vor der Inbetriebnahme und Arbeitsverfahren insbesondere vor ihrer
Einführung sicherheitstechnisch zu überprüfen,- die Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beobachten und im Zusammenhang damit
a) die Arbeitsstätten in regelmäßigen Abständen zu begehen und
festgestellte Mängel dem Arbeitgeber oder der sonst für den
Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Person
mitzuteilen, Maßnahmen zur Beseitigung dieser Mängel vorzuschlagen und
auf deren Durchführung hinzuwirken,
b)auf die Benutzung der Körperschutzmittel zu achten,
c) Ursachen von Arbeitsunfällen zu untersuchen, die
Untersuchungsergebnisse zu erfassen und auszuwerten und dem Arbeitgeber
Maßnahmen zur Verhütung dieser Arbeitsunfälle vorzuschlagen,
- darauf hinzuwirken, dass sich alle im Betrieb Beschäftigte den
Anforderungen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung entsprechend
verhalten, insbesondere sie über die Unfall- und Gesundheitsgefahren,
denen sie bei der Arbeit ausgesetzt sind, sowie über die Einrichtungen
und Maßnahmen zur Abwendung dieser Gefahren zu belehren und bei der
Schulung der Sicherheitsbeauftragten mitzuwirken.
Wer nichts weiß, muß alles glauben. (Marie von Ebner-Eschenbach)
„Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!“ (Sapere aude)
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Registrierungsdatum: 12. Januar 2010
Wohnort: Kerpen
Beruf: FASI, Brandschutzbeauftragter, Gefahrstoffbeauftragter
Hobbys: Garten, Reisen, Modelleisenbahn
BG Zugehörigkeit: alle
Als Selbstständiger musst du immer auch an das Wohlbefinden deiner Kundschaft denken. Das setzt sich nun aber auch bei Festangestellten immer mehr durch.
Schönes Argument dem Chef gegenüber, der sagt sehr oft : Arbeitsschutz kostet nur Geld"
Deshalb machen wir ja auch die schönen Berechnungen was ein Tag Arbeitsausfall eines MA kostet.
Kampf um die Berechtigung
LG Dental
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Registrierungsdatum: 2. Mai 2010
Wohnort: Mülheim an der Ruhr
Beruf: Vollzeit Sifa, Sigeko....
Hobbys: Familie, Motorrad, sifapage
BG Zugehörigkeit: BGETEM
Wer nichts weiß, muß alles glauben. (Marie von Ebner-Eschenbach)
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Registrierungsdatum: 13. Juli 2008
Wohnort: OWL
Beruf: Langschläfer
Hobbys: ausschlafen
BG Zugehörigkeit: BGETEM
Da hast du recht. Der wind wird rauher, auch für festangestellte... da muss man halt noch besser werden, nicht das ein externer einen festangestellten den job wegnimmt![]()
![]()
Damit hätte ich kein Problem.....solange ich der Externe bin.....
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Registrierungsdatum: 19. August 2010
Wohnort: Karlsdorf-Neuthard
Beruf: Feingeräteelektroniker
BG Zugehörigkeit: Feinmechanik und Elektrotechnik
Meines Wissens übernimmt doch die BG die anfallenden Kosten bei einem Meldepflichtigen Arbeitsunfall,
dann müßte doch die Lohnfortzahlung auch Wegfallen.
Gruß Klemens
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Registrierungsdatum: 24. Juni 2005
Wohnort: Hamburg
Beruf: externe SiFa, Bio-Ingenieur, Chemielaborant
Hallo kuddel,
auch wenn ich nicht der RA von lucy bin, aaaaaber da hast du lucy nicht richtig zitiert, das entscheidende hast du durch die punkte ergänzt und da bezieht sie sich eindeutig auf die consulter firma![]()
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Hallo toni,
Zitat
Soviel zu meinen Gedanken zu diesem Consulter (Beraten = Betrügen + Verraten)
natürlich hast Du recht, dass ich lucy etwas verkürzt zitiert habe![]()
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Wir haben alle unsere Bedenken zu diesem Angebot aber kein Beitrag von uns konnte mit gesicherte Informationen bzw. Erfahrungen zu diesem Consulter dienen (was doch die eigentliche frage war). Darum sollten wir etwas vorsichtiger mit solchen Äußerungen sein.
Ich verstehe mich als BERATER und empfinde daher diesen und ähnliche Sprüche als wenig hilfreich und durchaus auch als missverständlich. Das wollte ich mit meinem Zitat ausdrücken. Wenn ich missverständlich war oder über das ziel hinausgeschossen habe bitte ich um entschuldigung.
Viele Grüße
kuddel
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Registrierungsdatum: 2. Mai 2010
Wohnort: Mülheim an der Ruhr
Beruf: Vollzeit Sifa, Sigeko....
Hobbys: Familie, Motorrad, sifapage
BG Zugehörigkeit: BGETEM
du brauchst dich hier für nichts zu entschuldigen, ist doch alles gutWenn ich missverständlich war oder über das ziel hinausgeschossen habe bitte ich um entschuldigung.
ich wollte mehr oder weniger darauf hinweisen, dass ich das anders verstanden habe als du selbst. Wer nichts weiß, muß alles glauben. (Marie von Ebner-Eschenbach)
„Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!“ (Sapere aude)
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Registrierungsdatum: 2. Juni 2005
Wohnort: Schleswig-Holstein
Beruf: Fachkraft für Arbeitssicherheit
Hobbys: Lesen, Computer, Gitarre, Radfahrn
BG Zugehörigkeit: BG- Bau
Ich verstehe mich als BERATER und empfinde daher diesen und ähnliche Sprüche als wenig hilfreich und durchaus auch als missverständlich.
Nicht wenn du dir die Webseite dieses "Beraters" angeschaut hast. Würde da eine fundierte Qualifikation dahinter stehen so wie sicherlich bei dir, dann wären deine Bemerkungen zu den "Sprüchen" sicherlich richtig.
Aber gemessen an der Dürftigkeit der Informationen auf der Webseite ist davon auszugehen dass eine solche Qualifikation gar nicht vorhanden ist, denn wer die hat, der kann auch damit Kunden Werben.
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Registrierungsdatum: 2. Februar 2010
Wohnort: München
Hobbys: vieles
BG Zugehörigkeit: BG-Verkehr
war ein paar Wochen unterwegs, daher nun erst meine Antwort.
Ich war selbst lange als Beratender Ingenieur im Bereich QM unterwegs, daher bitte nicht missverstehen, denn oft hält man den Job, sowohl als SiFa auch als QMler nur mit sehr viel Galgenhumor und Sarkassmus aus.
Das nächste mal werde ich diese Stellen etwas besser kennzeichnen, auch wenn ich diese "gelben grinsegesicher" Namens Smiley nur sehr ungern verwende, und bei den blauen habe ich das gefühl die ersticken gleich...
Grüße aus München
Lucy
P.S. ein ehrlicher "Betrater" nimmt diese Feststellung auch mit Humor...

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