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Hardy

Schüler

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1

Donnerstag, 12. August 2010, 08:44

Grob Fahrlässig? (Staplerfahrer)

Hallo,
kürzlich ist mir bei uns im Betrieb folgendes passiert:
An einem Sägemehlabwurfband (Abwurf in ca. 6-7m Höhe) habe ich bei einem Rundgang eine angehende Verstopfung bemerkt.
Diese habe ich dann dem Staplerfahrer, der auch Schichtleiter der betroffenen Abteilung war, gemeldet.
Er ist ausgebildeter Staplerfahrer und er weis auch, dass ich Sifa in Ausbildung bin.
Seine Antwort zu meiner Meldung: Stell dich auf die Gabeln, ich lass dich schnell hoch!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Ich war erst mal wie vor den Kopf gestoßen und habe dann dankend abgelehnt und ihn erst mal an einen Arbeitskorb verwiesen.

Was macht man mit so einem Fahrer? Hilft da noch die Unterweisung, oder hat er überhaupt noch die Kompetenz für so einen Arbeitsplatz?

Gruß Hardy

Rigesa

veni, vidi, vici

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2

Donnerstag, 12. August 2010, 09:02

Hallo hardy.

Im ersten Schritt, würde ich ihm noch mal eine Unterweisung verpassen. Sollte es dann wieder Vorkommen, dann würde ich schauen, dass er eine Abmahnung bekommt.

MIt oberschwäbischen Sicherhietsgrüßen
Ritschi
Ich denke, also bin ich.

FrankyS

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3

Donnerstag, 12. August 2010, 09:22

Im ersten Schritt, würde ich ihm noch mal eine Unterweisung verpassen. Sollte es dann wieder Vorkommen, dann würde ich schauen, dass er eine Abmahnung bekommt.

..und ihm dann den Film "Verantwortung im Ernstfall" vorführen, das macht schon mal nachdenklich!
"Manche Leute wollen immer glänzen, obwohl sie keinen Schimmer haben."
Heinz Erhard

Frank_sibe

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4

Donnerstag, 12. August 2010, 11:24

Hallo Hardy,
hast du ihn gefragt, ob er es ernst meine?
Hier im Betrieb habe ich die Erfahrung gemacht, daß die Mitarbeiter genau wissen, daß sie es nicht dürfen, aber dann mal ausprobieren wollen, wie man auf so eine Aufforderung reagiert. Wer direkt mit Gesetzen, Nachschulungen, Chef, Abmahnung daherkommt, der kommt später auch nicht mehr gut mit Überzeugungsarbeit an. Nicht bei diesem MA sondern auch bei den anderen MAs, denen er dann seine Sicht des Vorfalls mehr oder weniger Wahrheitsgetreu zum besten gibt.
Mitarbeiter sind da wie kleine Kinder. Die wissen auch, daß sie nicht an Papas Musikanlage dürfen, schauen dich aber groß an und legen schon den Finger auf einen Knopf und warten, wie du reagierst.

Also ruhig bleiben ... lächeln X( ... nachfragen... auch wenn es dann länger dauert.... Kollegen alleine auf die Lösung kommen lassen ... warten, bis sie den Korb geholt haben :thumbsup: ... danach das ganze für dich notieren und bei späteren Rundgängen im Hinterkopf behalten. Später kann es dann bei Wiederholung immer noch ne Sonderunterweisung geben oder gar eine Abmahnung.

So läuft es bei uns und ich muß sagen ganz gut.

Gruß Frank
Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden;
es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)

Rigesa

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5

Donnerstag, 12. August 2010, 13:00

Hallo frank sibe.

Es kommt halt der umstand verschärfend dazu, dass er auch noch Schichtleiter (Führungs- bzw. Teamverantwortung, Vorbild) ist. So sehe ich es. Und ich meine, da ist die Toleranzgrenze ernger gesetckt.

Mit oberschwäbischen Sicherheitsgrüßen
Ritschi
Ich denke, also bin ich.

Frank_sibe

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6

Donnerstag, 12. August 2010, 13:06

Hallo Ritschie,
ja stimmt. Dennoch ist er ein Mitarbeiter. Häufig sind die Schichtleiter die "härtesten Brocken". Hast du Ihn überzeugt, ist die Überzeugungsarbeit bei seinen Mitarbeitern wesentlich leichter, da der Chef schon mal deiner Meinung ist bzw. schon weiß, welche Verantwortung er trägt.
Wenn bei deinem Vorfall nur ihr zwei da wart, bin ich der Ansicht, daß er testen wollte, ob du was durchgehen läßt. Wie gesagt ... Erziehung ist alles.

Gruß Frank
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a.r.ni

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7

Donnerstag, 12. August 2010, 18:31

Die Aufforderung an eine SiFa,
.. .Stell dich auf die Gabeln, ich lass dich schnell hoch!! ...
ist eine Provokation. Hier hat Frank die gefühlt richtige Antwort gegeben: den Staplerfahrer anlächeln und warten.
Ggf. noch fragen: "haben Sie auch andere Vorschläge?"
Dann von der Reaktion weitere Maßnahmen ableiten.

Deine Einschätzung der "groben Fahrlässigkeit" teile ich nicht; hier ist es "Vorsatz" - sowohl vom Staplerfahrer als auch von der Person, die sich auf die Gabeln stellt.
Damit ändern sich auch die versicherungsrechtlichen Konsequenzen, z. B. hinsichtlich des Regressanspruchs der betroffenen BG.

Auf jeden Fall hast Du hier Themen für die nächsten Unterweisungen ... ;)
"Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" - Antoine de Saint-Exupéry

Hardy

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8

Mittwoch, 18. August 2010, 12:03

Herzlilchen Dank für die Antworten,
also erst mal ruhig bleiben, unterweisen und nachkontrollieren.

Gruß Hardy

Micha20030

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9

Mittwoch, 18. August 2010, 14:38

Hallo

Ich würde auch gern noch ein Wort hinzu fürgen.

ich hatte so einen ähnlichen Fall. Der MA war in seiner Tätigkeit Ausbilder von Azubis, Stand auch aufeiner Ladefläche. Ich bin auch noch in Ausbildung zur SIFA, habe mir dann diesen Menchen mit ins Büro genommen Ihm erklärt, das er Führungsvorbild ist, bin bei dieser Angelegenheit auch zu seinem Gewissen vorgedrungen und habe Ihm erklärt, das dabei auch sehr schwere Unfälle passieren können, die dann sehr viel nachfragen haben können und sehr unangenehm sind.

Dieser MA ist heute mein bester Mitarbeiter und passt im Betrieb auch auf Sicherheit auf. sprich meine Erklärung, dass sehr schwere Unfälle passieren können hat viel geholfen.

vielleicht versuchst du es doch einmal mit einem Gespräch unter 4 Augen.

Gruß Micha
Micha

pi-wall

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10

Donnerstag, 19. August 2010, 15:45

Es bringt nichts herum zu schreien oder jemanden strack zu stellen meistens erreicht man noch das gegenteil und die Leute machen es absichtlich und erkennen garnicht dabei das sie sich selber gefärden oder vielleicht auch noch andere.

Du solltest vielleicht einmal mit einbringen das in manchen fällen jemand zu tode kommen könnte und das dann der jemand noch die andere Ehefrau über das ablebens ihres Ehemanns informieren müsste.

( Wir haben einen Staplerfahrer der immer die Zinken auf einer höhe von ca. 1 - 1,20 über boden gelassen hat. Diesem habe ich dann mal erklärt das er der jenige sein würde im falle des falles, das er jemanden aufspießen würde die angehörigen benachrichtigen würde und dann auch seine tollen sprüche mit einbringen könne z.B.

Kind überfahren - mach dir ein neues
Mitarbeiter zum Krüppel gefahren- ist nicht so schlimm du lebst ja noch
usw.)

Komisch das lachen war aufeinmal verschwunden als ein anderer Mitarbeit ihm mal die liviten gelesen hat!!!)

Massnahmen wo aber auch die Geschäftsleitung mitmachen muss:

1. Unterweisung
2. Abmahnung
3. Abmahnung und Neuschulung durch fremdes Unternehmen
4. Sofortige Beurlaubung bei eintreffen eines Fehlverhaltens
5. Abmahnung und Androhung der Entlassung
6. Entlassung

So handeln wir bei uns !!!!!

RaBau

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11

Samstag, 21. August 2010, 14:46

Hallo Hardy,

ich kann mich meine Vorschreibern anschließen. Bedenke aber bitte das du solche Dinge protokollieren musst/solltest und es dem Betroffenen auch übergeben. Die Geschäftsführung solltest du auch über den Vorfall informieren, aber erst nach einem persönliche Vieraugen-Gespräch mit dem Vorgesetzten. Ausserdem würde ich ihm anbieten gemeinsame Begehungen im Arbeitsbereich durchzuführen um den Beteilligten aufzuzeigen das ARbeitssicherheit und Vorgesetzten zusammarbeiten.

Gruß RaBau

Klemens

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Montag, 23. August 2010, 11:36

Grob Fahrlässig? (Stablerfahrer)

Bin neu hier im Sifaboard,
der alte Beitrag ist zwar als erledigt gekennzeichnet, habe aber noch einen Vorschlag:
bei uns im Betrieb wurde bei der Stablerausbildung ein Film gezeigt, wo es genau durch solch ein Verhalten
zu einem Unfall kam, mit all den daraus resultierenden Fölgen, weiß leider den Titel nicht mehr, denke dieser Film wirkt besser als tausend Worte

Gruß Klemens

toni

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13

Montag, 23. August 2010, 12:36

..und ihm dann den Film "Verantwortung im Ernstfall" vorführen, das macht schon mal nachdenklich!

Hallo Klemens,

wurde bereits weiter oben von Franky erwähnt ;) :D
Gruß Toni
Wer nichts weiß, muß alles glauben. (Marie von Ebner-Eschenbach)
„Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!“ (Sapere aude)