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plastikwerk

Schüler

  • »plastikwerk« ist der Autor dieses Themas

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1

Mittwoch, 11. August 2010, 10:49

Lagerung von entleerten Fässern für Gefahrstoffe

Hallo,

wir haben Fässer, in denen Methylenchlorid bzw. Hydrauliköl abgefüllt waren. Gibt es Lagervorschriften für solche entleerten Fässer?

Gruß
plastikwerk

andreas68723

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2

Mittwoch, 11. August 2010, 11:14

Hallo Plastikwerk,

anzuwenden ist hier die VaWs Deines Bundeslandes. In Abhängigkeit von der Lagermenge (Restinhalte) und der WGK ergeben sich bestimmte Anforderungen für die Bodenfläche, Rückhaltevermögen und Betriebsorganisation. Bei leeren Fässer mit Restinhalten muss aber schon einiges zusammenkommen, damit hier besondere Maßnahmen erforderlich werden.

Gruß aus der Kurpfalz

andreas68723
"Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."

(Marie von Ebner-Eschenbach)

Michael Kleppsch

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3

Mittwoch, 11. August 2010, 14:34

Hallo
bei Gefahrstoffen - eindringen in das Erdreich und Kanaliation bei auslaufen verhindern.
dass bedeutet nicht auf der grünen Wiese.
ansonsten die allseits beliebte Gefährdungs / Risikoanalyse mit dem Umwelt bzw. Gefahrstoffbeauftragten (falls vorhanden) durchführen.
STAUN -Staatliches Amt für Umwelt und Naturschutz (Bezeichnungen je nach Bundesland) gibt auch gerne Auskunft.
Gruß Micha

Glück hat auf die Dauer doch nur der Tüchtige - Moltke-

peter

Administrator

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4

Donnerstag, 12. August 2010, 09:44

hallo plastikwerk,

leergut von gefahrstoffen ist so zu lagern, wie volle gebinde, so lange keine vollständige restentleerung und reinigung stattgefunden hat.

Anhaltspunkte können sein:
WHG WasserhaushaltsgesetzVAwS Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdendenStoffen (spezifisch für jedes Bundesland)TRGS 514 Lagern sehr giftiger und giftiger StoffeGefStoffV Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Stoffen - GefahrstoffverordnungBetrSichV BetriebssicherheitsverordnungTRbF Technische Regeln für brennbare FlüssigkeitenLöRüRL Löschwasser-Rückhalte-Richtlinie
BImSchG Bundesimmissionsschutzgesetz
TRGS 200
TRGS 201



peter
Seien Sie vorsichtig mit Gesundheitsbüchern - Sie könnten an einem Druckfehler sterben. - Mark Twain -

plastikwerk

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5

Donnerstag, 23. September 2010, 09:44

Vielen Dank für eure Antworten!

Gruß
plastikwerk