Hallo Plastikwerk,
anzuwenden ist hier die VaWs Deines Bundeslandes. In Abhängigkeit von der Lagermenge (Restinhalte) und der WGK ergeben sich bestimmte Anforderungen für die Bodenfläche, Rückhaltevermögen und Betriebsorganisation. Bei leeren Fässer mit Restinhalten muss aber schon einiges zusammenkommen, damit hier besondere Maßnahmen erforderlich werden.
Gruß aus der Kurpfalz
andreas68723
"Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."
(Marie von Ebner-Eschenbach)