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Frank_sibe

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  • »Frank_sibe« ist männlich
  • »Frank_sibe« ist der Autor dieses Themas

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1

Dienstag, 15. Juni 2010, 09:41

Geheimsprache im Schadensverhütungsberichten ?

Hallo,

unsere Brandschutzversicherung hat uns einen Kontrollbesuch abgestattet und einen Schadensverhütungsbericht geschrieben.

Kennt Sich jemand damit aus, was so zwischen den Zeilen stehen kann? Ich meine so eine Art Geheimsprache, wie beim Arbeitszeugnis. "Sollte", "Muss" und "Kann" kann man unterschiedlich interpretieren.

Danke.

Gruß Frank
Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden;
es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Frank_sibe« (23. Juli 2010, 09:49)


K-J Delling

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2

Donnerstag, 30. September 2010, 14:42

Hallo Frank,

bisher haben wir solche Besuche nur bei einem Versicherungswechsel gehabt, damit sich der Versicherer ein Bild

vom Betrieb machen konnte. Natürlich ich die Versicherungssprache eine eigene und für den Laien kaum zu vertehen.

Ist das irgendwo geregelt das es regelmäßige Begehungen geben muss ?

Liebe Grüsse

KJ

harmi

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  • »harmi« ist männlich

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3

Samstag, 2. Oktober 2010, 19:54

Moin Frank,

google mal nach "Modalverben" und "Bedeutung"

Gunnar

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4

Montag, 14. Februar 2011, 09:53

Hallo Frank,

evtl. ein bißchen spät für eine Antwort, ich mach mal trotzdem.

Brandschutz und Feuerversicherung sind hier mein täglich Brot.

Anzahl der Versicherungsbesuche richtet sich nach den Festlegungen im Versicherungsvertrag. Der ist meißt sehr lesenswert.

Geheimsprache? Naja, wie man es nimmt.

Eine Versicherung ist eine Privatinstitution. (VdS z.B. als Lobbyabteilung der deutschen Versicherer ist keine Gesetzesgebende Stelle, sondern vertritt die technischen Erkenntnisse der Versicherungen)- Trifft nun im Rahmen einer Versicherungsbegehung der Vertreter der Versicherung auf Zustände im Unternehmen, die sein Mißfallen erregen, kann er Empfehlungen aussprechen, die eine Änderung bewirken sollen. Er kann keine Vorderung erheben (außer bei akuter Personengefährdung)! Einer Empfehlung kann der Unternehmer nachkommen oder auch nicht. Das ist seine unternehmerische Entscheidung . Wenn er das Risiko bereit ist zu tragen - bitteschön. Reaktionsmöglichkeiten der Versicherung sind: anheben der Prämie, anheben des Selbstbehaltes , Vertragskündigung.

Aufgabe eines Brandschutzbeauftragten (seltener einer Sifa) ist es somit, so einen Versicherungsbericht auszuwerten und eine Kosten-Nutzen-Rechnung für die einzelnen Empfehlungen vorzubereiten, auf deren Grundlage der Unternehmer entscheiden kann, welche Empfehlung er umsetzt und welche nicht. Möglich ist dabei natürlich auch, dass der Sachverständige des Unternehmens (also BSB und/oder Sifa) Alternative Vorschläge entwickelt, die den Sicherheitsnerv der Versicherung treffen und weniger das Portemonnaie des Unternehmens.

Hoffe, das hilft noch ein wenig.

Beste Grüße aus Dresden bei 0°C

Gunnar

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"Nachdem wir das Ziel endgültig aus den Augen verloren hatten, verdoppelten wir unsere Anstrengungen." Marc Twain

peter

Administrator

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Freitag, 18. Februar 2011, 10:13

hallo gunnar,

danke für die "aufklärung"



peter
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