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[Gelöst] Brandschutzfenster

totti

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1

Montag, 18. Januar 2010, 15:39

Brandschutzfenster

Hallo an alle Brandschützer

Wir haben bei unserem 2 geschossigen Neubau die Auflage bekommen im OG Brandschutzfenster F90 einzubauen. Das Nachbargebäude hat nur ein Geschoss)

Jetzt kam die Frage von den Mitarbeitern:
Kann man gefahrlos diese Fenster einschlagen, wenn es zum Beispiel im Gang vor dem Büro brennt, um auf das Nachbargebäude zu gelangen.

Das man damit den Brandschutz zum Nachbargebäude ausgehebelt ist klar.
Deshalb die zweite Frage:
Wenn man das kann darf man das?
Darf man die Scheibe im Notfall, zB. mit eines Nothammer zerstören?

Daraus ergibt sich die dritte Frage:
Wenn ja kann oder muss der Weg durch das Fenster als zweiter Fluchtweg ausgewiesen werden

Gruß Totti
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MichaelD

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2

Montag, 18. Januar 2010, 16:17

Brandschutzfenster...

...dienen i.d.R. der Abschottung sog. Brandabschnitte. Hierdurch sollen Bereiche Feuer- und Rauchfrei gehalten werden. (Meines Wissens sind Brandschutzfenster auch deshalb nicht zu öffnen.)

Im Falle einer akuten Lebensgefahr, d.h. wenn mir kein anderer Weg mehr zur Verfügung steht, darf ich hier sicher auch die Scheibe einschlagen um mein Leben zu retten - eine Ausweisung als Fluchtweg kommt hier aber mit ziemlicher Sicherheit nicht zum Tragen. Dementsprechend natürlich auch keine Ausrüstung mit Nothammer.

In diesem Sinne
Der Michael
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Michael Kasper

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3

Montag, 18. Januar 2010, 16:40

ganz genau so ist es.
Entweder es ist ein Notausstieg oder ein Brandschutz ) Brandabschnitt. Bei Gefahr für Leib und Leben, kann man die Scheibe einschlagen. Wo bei zu beachten ist, das die Scheibe sehr stabil ist.
Ein öffnen sollte aber verhindert werden, sonst ist der Zweck verfehlt.
LG
Michael Kasper

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Martina111

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4

Montag, 18. Januar 2010, 20:40

RE: Brandschutzfenster

Zitat

Original von totti
Hallo an alle Brandschützer

Wir haben bei unserem 2 geschossigen Neubau die Auflage bekommen im OG Brandschutzfenster F90 einzubauen. Das Nachbargebäude hat nur ein Geschoss) ...
Gruß Totti


ehrlich gesagt frag ich mich, welchen Zweck das F 90 Fenster verfolgt. Logisch wäre doch nur, was auch immer dahinter liegt, dieses schützen zu wollen. Oder?
(Einschlagen - so weit das geht-, bei Gefahr für Menschenleben, unstrittig) Aber, was ist der Grund für diese Auflage? Was ist das für ein Nebengebäude - was ist darin?

VG Martina
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peter

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Dienstag, 19. Januar 2010, 13:00

hallo martina,

hier ist der brandschutz wahrscheinlich andersherum gedacht:

Wenn aus dem einstöckigen nebengebäude die flammen aus dem dach schlagen, sollen die nicht über die fenster in das zweistöckige gebäude eindringen können (eben mindestens 90 min. lang nicht, bis sich alle retten konnten und die feuerwehr mit dem löschen begonnen hat)

peter
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totti

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6

Dienstag, 19. Januar 2010, 17:39

RE: Brandschutzfenster

Hallo Martina

Peter hat es ja schon gesagt.
Das überspringen der Flammen soll verhindert werden.
Alternativ war noch möglich das Blechdach der angrenzenden Halle auf F 90 anzupassen.
Ist aber recht teuer. Da die Stahlbetonwände sowieso F90 sind waren feuerhemmende Fenster die günstigere Variante.

Gruß Totti
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Martina111

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7

Dienstag, 19. Januar 2010, 18:43

das mit dem Flammenüberspringen und dem 90 Minuten -standhalten ist schon klar... Hatte eher an die Dachausstattung gedacht, wenn es unterschiedliche Eigentümer sind... Aber das ist ein anderes Thema. Will nicht vom eigentlichen Thema abtrifften.

VG Martina
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Mittwoch, 20. Januar 2010, 09:24

Brandschutzfenster

Hallo

Genau zurück zur Frage:

Die bisherigen Antworten beziehen sich alle mehr auf die sich ergebenden Fragen.
Die 1. Frage der Mitarbeiter war ob man die Scheibe gefahrlos einschlagen kann.
Nicht das die Scheibe schon fast Panzerglas ist und der Buerostuhl beim Einschlagsversuch abprallt.:D

Totti
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »totti« (20. Januar 2010, 09:25)


herbert

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Mittwoch, 20. Januar 2010, 10:06

Hallo zusammen,

also, ein G90 Fenster einfach so einzuschlagen ist schon ziemlich schwierig und dann noch ohne Verletzungen da durchzukommen genauso...

Ich erhebe bei den sog. 2. Fluchtwegen die gleichen Ansprüche an Türen und Fenster wie bei den ersten Fluchtwegen...jederzeit ohne Hilfsmittel zu öffnen und zu nutzen...


herbert
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MichaelD

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10

Mittwoch, 20. Januar 2010, 10:32

Ich möchte...

...nur noch einmal auf das Eingangsproblem zurückkommen: Die Frage nach dem 2. Fluchtweg stellt sich bei einem Brandschutzfenster aus vorgenannten Gründen gar nicht. Um Verwirrungen zu vermeiden solltet ihr eine solche Diskussion oder damit verbundene Anmerkungen besser unterlassen - denke ich :-)

In diesem Sinne
Der Michael
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