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[suche Hilfe] Regalprüfung nach DIN EN 15635
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Anfänger
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Regalprüfung nach DIN EN 15635
seit 1.8.09 ist die jährliche Experteninspektionspflicht für Regalanlagen nach der DIN EN 15635 in Kraft.
Leider gibt es hierzu in der BetrSichV und der BGR 234 keinerlei Hinweise auf den Prüfumfang bzw. der zu prüfenden Punkte. Nachzulesen wäre dies ggf. direkt in der DIN. Bevor ich mir diese beschaffe, kann mir hier jemand weiterhelfen?
Vielleicht hat jemand einen Prüfplan, Prüfprotokoll oder ähnliches, dass er mir zur Verfügung stellen kann.
Vielen Dank schon mal im voraus!
Mfg
Holger
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Re:
ich habe hierzu in einem anderen Forum folgenden Beitrag gefunden. Er vertritt auch meine Meinung, dass etwas verkauft werden soll, was nicht nötig wäre. Zitat:
"Die Rechtsgrundlage für die Durchführung von Prüfungen an technischen Arbeitsmitteln ist in Deutschland in der Betriebssicherheitsverordnung geregelt. Dies gilt auch für die Prüfung von Regalen bzw. Lagereinrichtungen durch den Betreiber.
Die Rechtsgrundlage ist nicht, wie zur Zeit wieder sehr verbreitet behauptet wird, die Europäische Norm DIN EN 15635, die vom Mai 2007 vorliegt. Die Norm DIN EN 15635 enthält Empfehlungen in Bezug auf Inspektion und Schadensbeurteilung von Lagereinrichtungen bzw. Regalen. Mehr kann eine Norm nicht!!
Die Prüfung technischen Arbeitsmittel ist immer vom Betreiber zu veranlassen.
Es liegt in seiner Verantwortung, wen er mit dieser Prüfung beauftragt. Hierbei hat er darauf zu achten, dass die ausgewählte Person als „befähigte Person“ im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung gilt.
Eine förmliche Anerkennung der Regalprüfer / Regalinspekteur bzw. der von ihnen durchgeführten Arbeiten durch irgendeinen Verband oder einer Institution/Behörde ist weder in der Betriebssicherheitsverordnung noch in der Norm DIN EN 15635 (Mai 2007) vorgesehen. Auch kann eine DIN EN nicht anderes oder mehr verlangen als in der Betriebssicherheitsverordnung verlangt wird.
Dieser Grundsatz gilt die Prüfung von Regalen genauso wie bei wiederkehrenden Prüfungen von Fahrzeugen, Gabelstaplern, Rolltoren, Regalbediengeräten, Feuerlöschern usw.
Bei keinem dieser Arbeitsmittel gibt es eine förmliche bzw. behördliche Anerkennung bzw. Zulassung.
Insofern bedarf es zur Prüfung von Regalanlagen keiner herstellerspezifischen Kenntnisse oder spezieller Inspektoren.
Bitte Kolleginnen und Kollegen die BGR 234 verlangt ebenfalls eine regelmäßige Prüfung und ist eigentlich schon seit Jahren anzuwenden. Mehr bitte nicht.
Hier wird schon wieder versucht, uns teure nicht benötigte Lehrgänge und Inspektionen aufzuschwatzen, die wir in den Betrieben selbst regeln können.
Bitte legt selbst in der Gefährdungsbeurteilung die Prüffrist, den Prüfumfang und den Prüfer (befähigte Person) fest."
Solange Menschen denken,
dass Tiere nicht fühlen,
müssen Tiere fühlen,
dass Menschen nicht denken.
(Arthur Schopenhauer)
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Anfänger
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RE: Re:
Dank für die ausführliche Antwort.
Mir wäre es eben sehr recht gewesen, wenn ich zu dieser Problematik schon einmal eine Handlungshilfe, sprich Checkliste gehabt hätte.
Die hätten wir dann an unsere Verhältnisse angepasst. Ich hätte halt gerne gewusst, was bei einer solchen Prüfung überhaupt geprüft werden sollte.
Grüsse
Holger
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RE: Regalprüfung nach DIN EN 15635
Zitat
Original von hp958
seit 1.8.09 ist die jährliche Experteninspektionspflicht für Regalanlagen nach der DIN EN 15635 in Kraft.
Leider gibt es hierzu in der BetrSichV und der BGR 234 keinerlei Hinweise auf den Prüfumfang bzw. der zu prüfenden Punkte. Nachzulesen wäre dies ggf. direkt in der DIN. Bevor ich mir diese beschaffe, kann mir hier jemand weiterhelfen?
Vielleicht hat jemand einen Prüfplan, Prüfprotokoll oder ähnliches, dass er mir zur Verfügung stellen kann.
Moin, das Thema haben wir auch hier:
Regale
Ich bin dort in meinem Beitrag vom 07.06.2009 19:31
zur gleichen Überzeugung gekommen wie Biker-Mike.
Anmerkung: die BGI 234 ist für kraftbetriebene Regalanlagen; für einfache Schwerlastregale sollte mittels GefB das Prüfintervall festgelegt werden und eine BetrAnw. vorhanden sein, die eine Inaugenscheinname vor dem Ein- oder Auslagern vorschreibt.
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Gruß aus der Kurpfalz
Andreas
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Hast recht, wird auch kaum jemand sein, der schon länger mitliest - sonst wüsste er, dass das Thema für uns "abgehakt" ist.Irgendwie kommt bei mir hier der Eindruck von Schleichwerbung auf. Kaum 5 Minuten registriert und gleich so etwas. Sorry, das musste sein.
Fa. aus Krefeld, Schreiberling aus Krefeld ...
@Meiers: um bajuwarisch gerade noch freundlich zu bleiben: "Schleich Di!"
Und noch ein Nachtrag: die genannte Firma schreibt auf ihrer Internetseite (Bezug: 2011-02-18, 17:00 Uhr, Internet-Seite gespeichert):
"Mit der aktualisierten Norm DIN EN 15635 tritt eine rechtlich bindende Vorschrift zur regelmäßigen Überprüfung von Lagereinrichtungen in Kraft, die europaweite Gültigkeit besitzt...." (Hervorhebung durch mich.)
In solch einem Fall kann man über eine Unterlassungsklage wegen derzeit juristischer Fehlaussage und möglicherweise vorsätzlicher Kundentäuschung nachdenken.
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da bin ich ja beruhigt, dass ich nicht der einzige bin, bei dem der Beitrag einen fahlen Nachgeschmack hinterläßt. Ich hoffe auch, dass das Thema jetzt endlich abgehakt ist. Die Rechtslage ist meines Erachtens eindeutig. Wer nun mal gern viel Geld für Inspektionen ausgeben will, bitteschön, steht jedem frei. Ich empfehle meinen Kunden grundsätzlich die Prüfungen jährlich in Eigenregie durchzuführen und zu dokumentieren. Wenn sie sich das nicht zutrauen, stehe ich gerne hilfreich zur Seite. Und übrigens, man muss nicht unbedingt viel Geld für externe Prüfer ausgeben. Habe dieser Tage von einem Kunden ein Angebot über eine externe Regalprüfung zur Prüfung erhalten. Prüfung von rund 120 Schwerlastkragarmregalen in 3 auseinander liegenden Hallen, inkl. Anfahrt und Doku für rund Euro 500. Die Prüfung kann ich mir lebhaft vorstellen. Wird so ähnlich laufen wie die "Staubtuchprüfung" bei Feuerlöschern.
Gruß aus der Kurpfaz
Andreas
(Marie von Ebner-Eschenbach)
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Ihr habt recht!!! hab es schon abgeändert
Tut mir bitte noch ein gefallen, wenn ihr solche dinge lest dann gibt es unten recht am beitragsende ein "Melden" button, diesen bitte aktivieren und kurze meldung schreiben dann wird es relativ fix bearbeitet
Wer nichts weiß, muß alles glauben. (Marie von Ebner-Eschenbach)
„Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!“ (Sapere aude)
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Prima!Ihr habt recht!!! hab es schon abgeändert![]()
Zumal der Schreiberling seine e-Post-Adresse bei (hinzugefügte Leerzeichen)
www. trash-mail. com
anmeldete. (Nachweis gespeichert)
Dort erfährt man:
"Wer kennt das nicht...
Man braucht mal eben dringend eine anonyme Mail Adresse, die sofort und ohne Anmeldung verfügbar ist, und um die man sich danach nie mehr zu kümmern braucht.
Eben eine "anonyme Wegwerf Email Adresse"! Einmal benutzen, und danach einfach ab in den Müll damit.
Und genau das gibt es hier auf dieser Internetseite! Eine kostenlose und völlig anonyme Wegwerf Emailadresse!"
Ich habe die von diesem Werbetreibenden genannte Firmenadresse für mich und rund 40 meiner Auftraggeber mit einem Sperrvermerk in der jeweiligen "Liste zugelassener Lieferanten" hinterlegt.
Kein Unternehmen, auf das ich Einfluss habe, wird diese Regalfirma jemals beauftragen.
Du hast ja recht, dafür ist die Meldung da. Glücklicherweise kommt das so selten vor, dass man diese Einrichtung glatt übersehen kann ..
Zitat
Tut mir bitte noch ein gefallen, wenn ihr solche dinge lest dann gibt es unten recht am beitragsende ein "Melden" button, ...
Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von »a.r.ni« (18. Februar 2011, 21:24)
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hier mal eine Checkliste zur Regalprüfung
Die letzte Stimme, die man hört, bevor die Welt explodiert, wird die Stimme eines Experten sein, der sagt: 'Das ist technisch unmöglich!'
(Sir Peter Ustinov)
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Anfänger
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gruß
qmb-ssb
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Anfänger
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BG Zugehörigkeit: Nord Süd
Nachfrage über weitere Protokolle
, ..... über eure Hilfe bin ich jetzt schonmal dankbar mfg
qmb-ssb
Betriebsanweisung zur Regalprüfung und zum Umgang mit Regalen/Lagereinrichtungen
Zitat
Zurück zum Thema,
hier mal eine Checkliste zur Regalprüfung
hallo zipfulant,
erst mal herzlichen dank für die checkliste.
wäre super, wenn jemand noch eine (allg.) Betriebsanweisung zu Umgang, Betrieb... von Regalen, Regaleinrichtungen, Lagerregalen, Regalprüfung usw. als download-datei posten könnte. im netz ist fast nichts vorhanden und wenn dann meist nur im zusammenhang mit gefahrstoffen.
vielen dank vorab
marcus
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Ja da ihr mir eben schon weiter geholfen habt, habt ihr vielleicht noch was zu Krananlagen (BGV D6) und Winden, Hub und Zuggeräten (Hebezeuge BGV D8 )
wäre super, wenn jemand noch eine (allg.) Betriebsanweisung zu Umgang, Betrieb... von Regalen, Regaleinrichtungen, Lagerregalen, Regalprüfung usw. als download-datei posten könnte. im netz ist fast nichts vorhanden und wenn dann meist nur im zusammenhang mit gefahrstoffen.
Ganz nette Quellen für Muster-Betriebsanweisungen sind die ehem. StGB (jetzt BG RCI), die BGN oder auch die VBG.
Bei NIBIS findet man Muster-Betriebsanweisungen für Schulen, darunter auch für den sicheren Umgang mit Lagereinrichtungen.
Für meinen Tätigkeitsbereich habe ich auch eine Muster-BA für "Arbeiten im Lager" erstellt
S.O.
Sapere aude!
(Horaz)
Regalprüfung Checkliste
Ich habe mir erlaubt da noch etwas dran zu machen.
Grüße Bernd




