elektrische Betriebsmittel
In einem Raum lag ein Kneul an Kabeln, zweifachstecker hinter dreifachstecker unsw. Grausam!
Und, Radios auf Zimmern der Pflegebewohnern, diese müssen doch auch elektrotechnisch überprüft, also mit einer Plakette versehen werden!
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Also zum einen, würde ich alle Geräte, die in den Zimmern sind, egal ob diese privat sind oder vom Heim gestellt werden, auf jeden Fall prüfen lassen und mit einem Aufkleber versehen.
Ich kann es Dir ned sicher sagen, zu was Deine Aufzählung zählt, aber ich würde sagen, ortsfest.
Michael Kasper
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Zitat
Original von Michael Kasper
Ja, das ist eine gute Frage....
Also zum einen, würde ich alle Geräte, die in den Zimmern sind, egal ob diese privat sind oder vom Heim gestellt werden, auf jeden Fall prüfen lassen und mit einem Aufkleber versehen.
Ich kann es Dir ned sicher sagen, zu was Deine Aufzählung zählt, aber ich würde sagen, ortsfest.
Also bitte, greift das nicht ein wenig zu weit.
Was hast du an privaten Geräten zu suchen ?
Wenn ich Heimbewohner dort wäre, würde ich dir meinen Rollator vors Knie schieben
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Wenn ein Gerät anfängt zu brennen, mal so als bsp. meinst Du die Versicherung, macht einen Unterschied, ob das Gerät dem Heim gehört hat oder dem Bewohner. Es ist nicht geprüft und das gibt Ärger. Egal ob es brennt oder etwas anderes passiert.
Ich bin auch Brandschutzbeauftragter. Bei mir im Unternehmen, müssen alle Geräte geprüft sein. Wer das macht, ist mir egal. Hauptsachen es ist von einem Fachmann geprüft.
Michael Kasper
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RE: elektrische Betriebsmittel
das ist wirklich ne gute Frage...
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind solche, die während des Betriebes bewegt werden oder die leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind, also eben Verlängerungs- und Geräteanschlußleitungen mit Steckvorrichtungen, Anschlußleitungen mit Stecker usw.
Bei uns im Betrieb dürfen private Elektrogeräte nur eingesetzt werden, wenn diese in den Prüfzyklus mit aufgenommen und regelmässig geprüft werden - ist auch eine versicherungstechnische Frage.
Jetzt können wohl die Heimbewohner nicht als Mitarbeiter bezeichnet werden, aber ich denke der Heimbetreiber sehr wohl als Unternehmer.
Ich würde auch meinen, dass die Geräte geprüft werden müssen und zwar auch die privaten.
Gruß
Numsi
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Wir haben das Mitbringen von privaten Geräten durch einen Passus in unserer Betriebsordnung untersagt, sind so auf der sicheren Seite, aber wer will schon Heimbewohnern das Radio verbieten
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Ich sehe aber einen gravierenden Unterschied zwischen einem Heimbewohner und einem Angestellten eines Betriebes.
Wenn es sich nicht um eine entmündigte Person handelt, besitzt der Bewohner den gleichen Status wie ein Mieter in einer Mietwohnung, nur mit Betreuung.
Was steht eigentlich in so einem Miet / Betreuungsvertrag. Ist da irgend etwas in der Art festgehalten ?
Gruß Tommy
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Ich würde das in einem Miet / Betreuungsvertrag klar mit aufnehmen.
Michael Kasper
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Überprüfung von Privatgeräten?!
...tja, da habt ihr ja mal wieder ne Sache aufgetan...
Grundsätzlich reden wir in unserem Job über den "unternehmerischen/gewerblichen Bereich", d.h. die geltenden Arbeitsschutzvorschriften sind nicht auf den Privatanwender zugeschnitten. Demgemäß hat also der "Unternehmer" an den Geräten der Heimbewohner erst einmal nichts zu schaffen - aber:
Er kann natürlich, wie von Michael angesrochen, eine Bedingung in den Vertrag aufnehmen das nur geprüfte Geräte in den Zimmern verwendet werden dürfen. Allerdings muß er dann wahrscheinlich auch die Kosten für die regelmäßigen Prüfungen tragen...
In diesem Sinne
Der Michael
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RE: Überprüfung von Privatgeräten?!
Zitat
Original von MichaelD
Moin, Moin,
...tja, da habt ihr ja mal wieder ne Sache aufgetan...
Grundsätzlich reden wir in unserem Job über den "unternehmerischen/gewerblichen Bereich", d.h. die geltenden Arbeitsschutzvorschriften sind nicht auf den Privatanwender zugeschnitten. Demgemäß hat also der "Unternehmer" an den Geräten der Heimbewohner erst einmal nichts zu schaffen - aber:
Er kann natürlich, wie von Michael angesrochen, eine Bedingung in den Vertrag aufnehmen das nur geprüfte Geräte in den Zimmern verwendet werden dürfen. Allerdings muß er dann wahrscheinlich auch die Kosten für die regelmäßigen Prüfungen tragen...
In diesem Sinne
Der Michael
Sag ich doch
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Prüfung elekt. Geräte in Heimen
egal wie man es betrachtet, heimvertrag oder mietvertrag , mieter oder heimbewohner, die elekt. geräte müssen geprüft werden.
als heimbetreiber und wir haben viele, seniorenheime, wohnheime für psychisch behinderte menschen etc. haben wir eine fürsorgepflicht und der müssen wir nachkommen, die bewohner sind ja nicht bei uns weil es so toll ist in einem heim zu wohnen sondern weil sie nicht mehr oder noch nicht wieder selbständig wohnen und leben können.
aus dieser fürgepflicht heraus besteht natürlich auch die pflicht nach sicherrer unterkunft und dazu gehört meiner meinung nach auch die regelmäßige überprüfung aller, ich betone aller beweglichen elekt. geräte.
gruß
ramilus
unternehmerische verantwortung liegt klar beim betreiber des heimes
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »ramilus« (7. Februar 2008, 11:46)
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Sachversicherer
ramilus
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Sichere Geräte
...nur mal so ganz provokant gefragt: Was machst Du denn mit Deiner Prüfung wenn ich als Besitzer des Gerätes mich weigere es Dir auszuhändigen oder eine solche Prüfung durchführen zu lassen?!?
Klingt mal wieder nach Haarspalterei aber in letzter Konsequenz ist da Michaels Vorschlag mit der Vertragsgestaltung sicherlich ein besseres Argument als, mit Verlaub, "nur" Deine Meinung.
...und nur die Ruhe Leute. Ich mein das nicht wirklich so hart wie das jetzt klingen mag und i.d.R. löst man solche Probleme mit dem normalen Sachverstand auf dem "kleinen" Dienstweg... Ich hab' halt nur manchmal meine Schwierigkeiten mit solchen Statements "aus dem Bauch" heraus. Wenn einer von euch schon mal vor dem Mann in der schwarzen Robe gestanden hat wird er dies nachvollziehen können.
In diesem Sinne
Der Michael
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ich finde es schön das auch mal kontrovers über Themen der Sicherheit diskutiert wird.
Wie wir ja alle in der Ausbildung gelernt haben, gibt es oft mehrere Lösungen um ein Problem zu beseitigen.
Bezogen auf diesen Beitrag frage ich mich, über welche Geräte wir sprechen. Ich denke es geht in erster Linie um Radios und Fernsehgeräte. Mal abgesehen von der optischen Prüfung auf defekte Kabel und Stecker kann man zum Beispiel ( wie in dem Zitat der Stellungnahme der Feuerwehr, unten ) auch den Ort der Aufstellung und sein Umfeld beurteilen.
Was aber wird bei der elektrischen Prüfung geprüft und vor allem, lassen sich Implosionen ( und dies ist ja wohl die Hauptursache für brennende Fernsehgeräte ) durch diese Prüfung wirklich vermeiden.
Ich glaube, es lässt sich höchstens die momentane Situation im Gerät feststellen, die sich aber am nächsten Tag schon völlig anders darstellen kann.
Bezogen auf den aktuellen Fall würde ich folgendes verhalten vorschlagen. Heimbewohner sollten nicht wie unmündige Kinder behandelt werden und vor vollendete Tatsachen gestellt werden, sondern auf Verständnis für die Notwendigkeit einer Überprüfung bauend in die Überprüfung mit einbezogen werden. Dann wird sicherlich jeder Verständnis für die Aktion haben.
Selbiges wurde uns ja auch in der Ausbildung beigebracht, nämlich das bloßes Anordnen oft nicht den Erfolg bringt den man sich erwünscht.
Gruß Tommy
So äußert sich die Feuerwehr dazu
Feuer aus dem Fernsehgerät
Wenn statt dem Happy-end im Fernsehstück die Feuerwehr ins Haus kommt, um einen Zimmerbrand zu löschen, dann ist der gemütliche Fernsehabend endgültig dahin. Nicht selten tragen die Fernsehzuschauer erhebliche Verletzungen durch implodierende Fernsehgeräte oder Vergiftungen durch den Qualm aus einem brennenden Fernsehgerät davon.
Neben technischen Mängeln am Gerät sind es vielfach Fehler, die beim Aufstellen oder Einbauen eines Fernsehgerätes gemacht werden.
Zu geringe Zwischenräume zwischen dem Gerät und den Schrankwandteilen behindern die Abführung der Betriebswärme aus dem Fernsehgerät und führen zu einem Wärmestau. Anliegende brennbare Teile können dadurch in Brand gesetzt werden. Die gestaute Betriebswärme schädigt auch elektrisch leitende Teile im Fernsehgerät. Darin liegt häufig die Ursache für eine Implosion mit explosionsartigem Verlauf.
Damit Sie Ihren Fernsehabend auch weiterhin ungestört genießen können, empfehlen wir Ihnen, folgende Sicherheitsmaßnahmen zu beachten.
Für Ihre Sicherheit:
· Stellen Sie Ihr Fernsehgerät so auf, daß es rundherum gut belüftet ist.
· Decken Sie es nicht mit textilen Deckchen etc. ab.
· Schalten Sie nach dem Programmende das Gerät vollständig ab ( auch die "standby-Schaltung" ) und ziehen Sie den Netzstecker aus der Steckdose.
· Schalten Sie das Fernsehgerät sofort aus, wenn das Bild zu einem hellen waagrechten Strich zusammenfällt.
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Registrierungsdatum: 21. Februar 2005
Wohnort: Saarland
Beruf: techn. Angestellter,BSB,Teilzeit-Sifa
Hobbys: zu viele
BG Zugehörigkeit: BGHW
Prüfpflicht?
Man sollte den Ursprung dieser Prüfung erkunden, und vor allem mal fragen wer sie fordert, für was er sie fordert, und ob derjenige das Recht dazu hat.
Hier wird vom Privatbereich gesprochen und eines ist klar: Solange in einem Vertrag (zwischen Betreiber und Bewohner), ob Heim, Miete oder sonst was... die Verpflichtung zu dieser Prüfung nicht aufgeführt ist, rührt niemand ein privates Elektrogerät auch nur an. Der Sachversicherer eines Heimes hat keinen Einfluss auf den Heimbewohner, er ist nur Vertragspartner des Betreibers. Der Versicherer betreibt lediglich eine Risikoeinschätzung um die entsprechende Prämie daran festzumachen. Eine Prüfpflicht kann er dem Bewohner nicht auferlegen, da sie von einem Bewohner auch nicht gesetztlich gefordert wird. Er kann lediglich gegenüber dem Betreiber Forderungen stellen und die Prämie erhöhen, wenn das Risiko höher wird (oder den Vertrag kündigen)
Auch unsere Versicherer (Einzelhandel) machen entsprechende Risikoanalysen, alles was wir nach deren Empfehlung nicht tun, erhöht das Risiko und somit die Prämie.
............... den Teil hab ich mal gelöscht, er würde einigen wohl wehtun und gehört nicht zum Arbeitsschutz.
In unserem Unternehmen ist der Betrieb privater Elektrogeräte untersagt. Ausnahme sind Netzunabhängige Kleingeräte, die dürfen im Betrieb aber auch nicht aufgeladen werden (Mobiltelefone usw.)
Ich könnte stundenlang debattieren und mich verzetteln, aber die Frage war doch wohl, was alles im Betrieb als ortsveränderlich zählt und damit auch geprüft werden muß. Nicht alles was nen Stecker hat, ist ortsveränderlich. Was gehört bei euch dazu?
Bei uns werden die Geräte durch einen Externen geprüft, trotz das entsprechende Fachkräfte vorhanden sind. Mehrfachsteckdosen sind in der Neuanschaffung günstiger als eine Prüfung (Dreier mit 1,5er Zuleitung 1,26Euro(Nee, made in Germany mit allen Prüfzeichen). Neue sind laut Versicherer und aus Behördlicher Sicht als geprüft anzusehen. Desweiteren sind die Teile vor Einsatz einer Sichtprüfung auf äußere Beschädigung zu prüfen. Arbeitsgeräte (Handbohrmasch. bis zu den Handleuchten) werden geprüft. Früher gab es einen Stückpreis, heute zahlen wir den Aufwand in Std. einschließlich der gesamten Dokumentation. Wir müssen lediglich Neuanschaffungen und Entsorgungen handschriftlich einpflegen. Bildschirmarbeitsplätze werden ebenfalls geprüft (hier sehen wir ne Grauzone, deshalb alle zwei Jahre).
Ein großes Problem stellen Weihnachtsbeleuchtungen da. Sie werden teils mehrjährig genutzt, und haben dadurch viel durchzustehen. Ist der Prüfaufwand unverhältnismäßig wird gnadenlos entsorgt. Wir versuchen viele im Niedervvoltbereich anzulegen, aber auch Trenntrafos und FI-Schutzschalter wurden schon angeschafft (natürlich ebenfalls prüfpflichtig).
Ortsfeste Anlagen in der Schneiderei haben ebenfalls ein sehr hohes Risiko. Die lassen wir aus Erfahrung jährlich prüfen (ist gesünder für alle).
Na ja, bin mal gespannt was ihr alles prüft.
Ciao Andreas
Das Problem ist nur, man müsste täglich die Wohnräume kontrollieren, da auch Tage, Wochen und Jahre später Geräte von Verwandten mitgebracht werden.
Also kann man nur das Pflegepersonal darauf hinweisen, ein Auge auf die Geräte zu werfen. Doch was sollen die Pflegekräfte nicht noch alles tun!
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Registrierungsdatum: 29. Juni 2006
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Anfänger
Registrierungsdatum: 8. April 2007
Wohnort: Braunschweig
Beruf: Elektrotechniker, Technischer Betriebswirt, Sifa
Hobbys: streng geheim
BG Zugehörigkeit: BGW
das Thema gab bei uns auch eine Diskussion. Festlegung ist nun, dass der/die Bewohner-(in) bei uns seinen Lebensmittelpunkt hat und wir als Unternehmer dafür zu sorgen haben, eine größtmögliche Sicherheit zu gewährleisten. Dazu gehört natürlich die Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Geräte durch einen Fachmann. Diese Prüfung ist für den Bewohner-(in) kostenfrei.
Gruße Dirk




