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Gulfvet30

Schüler

  • »Gulfvet30« ist der Autor dieses Themas

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1

Donnerstag, 4. Oktober 2007, 09:00

Schließen von Brandschutztore

Guten Morgen zusammen.

In unsere Niederlassung wird eine Halle an ein Fremdfirma gemietet.
Um die Warensicherheit zu gewährleisten muss ich drei Brandschutztore "außer gefecht" setzen.
Die Wände und Tore sind alle F90. Theorätisch sind die Tore ein erweiterte "Wandstück". Meine Frage, kennt jemanden eine schriftliche Regelung der so ein Fall schildert oder regelt, LBauO oder ähnliches.
Ich habe in meine Unterlagen und im Netz gesucht aber nichts gefunden.
Für jeder Hilfe bin ich sehr dankbar.

Gruß

Mark

Michael Kasper

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2

Donnerstag, 4. Oktober 2007, 10:21

Verboten

Hallo,

es ist ganz klar verboten, Brandschutzeinrichtungen ausser Betrieb zu nehmen. Es erlischt der kompl. Versicherungsschutz. Bei einen Brandfall wird auf jeden Fall im Berreich von "Vorsätzlichkeit" ermittelt.
Es gibt die Möglichkeit, mit der Feuerwehr und mit der Versicherung eine Begehung zu machen. Dort wird entschieden, was gemacht werden darf und kann.
Ich würde die Türen auf jeden Fall nicht ausser gefecht setzen und auch nicht dazu raten.
LG
Michael Kasper

_______________________________________________________
Nicht jeder der viel redet, sagt auch viel !

awen

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3

Donnerstag, 4. Oktober 2007, 11:07

Hallo,

ich würde auch mit der örtlichen Baubehörde reden.

Ich habe dich doch richtig verstanden, ihr wollt die Brandschutztore so außer Betrieb nehmen, dass sie dann dauerhaft geschlossen sind?

Wenn die Tore ebenso wie die Wände F 90 sind wüsste ich eigentlich nicht was dagegen spricht.

Aber Michael Kasper hat schon recht Brandschutzeinrichtungen dürfen nicht außer Betrieb genommen werden. Wie das allerdings bei dauerhaft geschlossenem Zustand zu interpretieren ist :45:

grüße
awen

TommyB

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4

Donnerstag, 4. Oktober 2007, 12:30

Da Brandschutztüren sowieso immer geschlossen bleiben müssen, spricht daher nichts dagegen.
Wenn jedoch diese Brandschutztür gleichzeitig den 1. oder 2. Rettungsweg darstellt kannst du das vergessen.
.....................früher war mehr Lametta !

Gulfvet30

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5

Donnerstag, 4. Oktober 2007, 13:19

Genau so ist es, ich habe mit der Feuerwehr gesprochen, und sie sagen auch das die Tore ein "Stück Wand dastellen."
Die Tore gelten übrigens nicht als Fluchtweg , sie werden lediglich für die Warenbewegung geeöffnet.
Also wie es aussieht kann ich sie doch abschließen.

herbert

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6

Donnerstag, 4. Oktober 2007, 18:34

Hallo,
es kommt darauf an, nach welcher Feuerwiderstandsklassse das Tor klassifiziert ist. Nach DIN 4102 dürfte es normalerweise unproblematisch sein, weil das Tor im Prinzip genau so geprüft ist wie die Wand. Wenn das Tor F 90 ist, kein Problem.
Problematisch wäre es lediglich, wenn die Feuerwehr das entsprechende Tor Einsatztaktisch als Zugang zum benachbarten Abschnitt benötigen würde.
ACHTUNG!! Wurde bei dem Tor jedoch eine Erleichterung auf E...-C nach DIN EN 13501 zugestanden darf in einem größzügig bemessenen Umfeld um das Tor nichts gelagert werden, da im Brandfall die Strahlung fast ungehindert durch das Tor hindurch geht.

gruß, herbert
Wenn Dummheit im Spiel ist, ist die Konkurrenz schier grenzenlos.

Gulfvet30

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7

Freitag, 5. Oktober 2007, 08:18

Wände und Tore sind beide F 90.
Für den Einsatz sind 2 Zugänge (Fluchttüren) in die Laufkarten gekennzeichnet.

P.S.
Bitte mein Gramatik ignorieren / entschuldigen, ich bin ein reinrassige Tommy : ;)

pkleinz

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8

Mittwoch, 28. Juli 2010, 17:51

Wände und Tore sind beide F 90.
Für den Einsatz sind 2 Zugänge (Fluchttüren) in die Laufkarten gekennzeichnet.

P.S.
Bitte mein Gramatik ignorieren / entschuldigen, ich bin ein reinrassige Tommy : ;)

Hallo Mark,
dein PS find ich richtig gut!!!
So sei es entschuldigt ;-)
getreu dem Motto: Wer einen Rechtschreibfehler findet darf ihn gerne behalten. :511:

Wie ich in deinem Profil so sehe hast du einen recht weiten Weg zur Arbeit............ 8)

Gruß aus dem fernen Bayernland
Peter
Signatur verkauft! Sorry, ich war jung und brauchte das Geld. 8)