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Tommy

Anfänger

  • »Tommy« ist der Autor dieses Themas

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1

Mittwoch, 16. Mai 2007, 12:48

Ersthelfer im Brandschutz

Hallo!
Wo finde ich Angaben über Ersthelfer im Brandschutz?

Sind diese Ersthelfer im Brandschutz gesetzlich vorgeschrieben?
Wieviele Ersthelfer pro Mitarbeiter werden benötigt?

Uns wurde heute ein dreistündiger Kurs angeboten.
Gruß
Tommy

herbert

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2

Mittwoch, 16. Mai 2007, 13:15

RE: Ersthelfer im Brandschutz

Hallo Tommy,

§ 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) fordert, dass der Arbeitgeber Beschäftigte benennen muss, die Aufgaben der Brandbekämpfung und Evakuierung übernehmen.
Wie viele Personen zu bestellen sind, ist im Arbeitsschutzgesetz nicht näher definiert.
Die Anzahl der Beschäftigten, die Aufgaben der Evakuierung übernehmen, wird jedoch aus sachlichen Erwägungen so zu bemessen sein müssen, dass pro Gebäude und Stockwerk eine Person bestimmt wird und deren Vertretung im Abwesenheitsfall geregelt ist. Zusätzlich sind besondere Aufgaben, wie die Unterstützung nicht-gehfähiger Personen, gegebenenfalls weiteren Personen zuzuordnen.
Die Aufgaben in der Brandbekämpfung beziehen sich primär auf das Bekämpfen von Entstehungsbränden. Dazu ist es erforderlich, dass eine möglichst hohe Anzahl von Beschäftigten entsprechend unterwiesen ist. Zum Beispiel wird nach der Krankenhausbauverordnung die Unterweisung aller Beschäftigten gefordert. Ähnliche Regelungen existieren in Bereichen mit vergleichbaren Risiken.
Auch bei geringen Risiken ist eine ausreichende Anzahl von Personen zu unterweisen. Als Orientierung für eine Mindestzahl von Personen kann dabei die erforderlich Zahl der Ersthelfer von fünf bis zehn Prozent der anwesenden Beschäftigten nach § 26 -Zahl und Ausbildung der Ersthelfer- der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift BGV A 1 sein.
Hinzu kommen aber auch noch Personen, die weitere Aufgaben erfüllen müssen, wie z. B. das Einweisen der Feuerwehr oder die Durchführung von anderen Notfallmaßnahmen.
Weitere Informationen bietet die Berufsgenossenschaftliche Information BGI 560 Arbeitssicherheit durch vorbeugenden Brandschutz. Die genaue Aufgabenverteilung dieser Personen sollte in einer Brandschutzordnung nach DIN 14096 beschrieben sein.
Brandschutzbeauftragte haben in der Regel weitergehende Pflichten, je nachdem, auf welcher Rechtsgrundlage sie ernannt wurden. In Frage kommen vor allem baurechtliche Vorschriften oder privatrechtliche Forderungen (z. B. des Sachversicherers). In der Regel dürfte die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten und gegebenenfalls eines Stellvertreters ausreichend sein.
Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung wird der Arbeitgeber die Anzahl der erforderlichen Personen festlegen müssen, damit die unter § 10 Arbeitsschutzgesetz genannten Aufgaben im erforderlichen Umfang wahrgenommen werden.

gruß, herbert
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peter

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3

Mittwoch, 16. Mai 2007, 13:47

... danke herbert,

auch ich habe hier wieder etwas dazugelernt

peter
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4

Mittwoch, 16. Mai 2007, 19:23

"Ersthelfer im Brandschutz" habe ich noch nie gehört.

Abgesehen vom Brandschutzbeauftragten nach BGI 847 -
wäre das dann ein Räumungsbeauftragter ?
Die Beschreibung *pro Etage* klingt so.

Gruß
gladis:-)

herbert

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5

Donnerstag, 17. Mai 2007, 10:21

Nennt sich eigentlich "Brandschutzhelfer".

gruß, herbert
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Andreas.S

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6

Donnerstag, 17. Mai 2007, 12:31

Bei uns bietet die Berufsfeuerwehr Saarbrücken eine Schulung für "Brandschutzersthelfer an, dauert dort drei bis vier Stunden (Theorie u. Praxis) kostet 36,- €. Der Schulungsinhalt betrifft allgemeines von Brandverhütung bis zu praktischen Lösch-u. Rettungsübungen. Eine sehr gute Sache.

Andreas

Andreas.S

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7

Freitag, 26. Oktober 2007, 18:27

Was macht jemanden überhaupt zum Sachkundigen in Sachen Brandschutz und Umgang mit dem Feuerlöschgerät?
Kann / darf ich nicht bei der Brandschutzunterweisung die Handhabung der in unserem Betrieb vorhandenen Feuerlöschmittel (Wasserlöscher, CO 2 Löscher und Wandhydranten) unterweisen? Gibt es vielleicht einen Lehrfilm? Ich bin Brandschutzbeauftragter für den Einzelhandel(BF Aachen) und schon seit einigen Jahren mit der Materie vertraut.
Man redet bei uns von Haftung des Unterweisenden, wenn der Brandschutzersthelfer oder Mitarbeiter was falsch macht.
Ich war jetzt mit einigen Mitarbeitern zu der im letzten Beitrag genannten Schulung (nur für unseren Betrieb). Beim Praktischen lernten wir den Umgang mit der Löschdecke bei einer brennenden Person und das Ablöschen brennender Flüssigkeiten in einer Wanne mit dem Pulverlöscher. Die Theorie war halbwegs in Ordnung. Wir haben aber ein Textilkaufhaus, also fast ausschließlich feste Brennstoffe und Elektronik in den Büros. Meines Erachtens ging die Schulung voll am Ziel vorbei, obwohl alle Einzelheiten bekannt waren.

Ciao Andreas

puma

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Mittwoch, 31. Oktober 2007, 12:12

Hallo,

noch ein Tipp:

In den Betrieben sollte einmal nachgeforscht werden, ob sich aktive Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr bei den Mitarbeitern befinden.

Diese sind dann sowohl als Brandschutzhelfer, als auch als betriebliche Ersthelfer einsetzbar.

Gruß

Puma

Andreas.S

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9

Donnerstag, 1. November 2007, 11:37

Was meinst du mit betrieblicher Ersthelfer?

Hat jedes Mitglied der freiw. Feuerwehr einen Erste-Hilfe Kurs, und das sogar alle zwei Jahre mit EH-Training als Auffrischung?

Andreas

puma

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10

Montag, 5. November 2007, 13:18

Hallo,

mit betrieblichen Ersthelfern sind die nach BGV A1 §26 geforderten Ersthelfer gemeint.

Meines Wissens werden Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr als Ersthelfer aus- und auch regelmäßig (z.T. jährlich) weitergebildet.

Um sicher zu gehen, sollte aber bei den einzelnen Personen nachgefragt werden.

Gruß

Puma

madhef

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Freitag, 21. Dezember 2007, 09:28

Zitat

Original von puma
Meines Wissens werden Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr als Ersthelfer aus- und auch regelmäßig (z.T. jährlich) weitergebildet.


So zumindest die Theorie. Zwar wird vor der Truppmannausbildung zumeist ein EH-Kurs besucht (sofern der nicht in die Truppmannausbildung integriert wird), mit den Auffrischungen sieht es jedoch nicht selten mau aus. Auch ist in jedem Fall zu Prüfen ob die durchlaufene EH-Ausbildung den Vorgaben der BG entspricht.


EDIT

Apropos Einsatz von Feuerwehrkräften als betriebliche Brandschutzhelfer:

Ohne entsprechende (sicherlich kurze) Weiterbildung würde ich auch diese nicht im betrieblichen Bereich einsetzen. Die Feuerwehrausbildung vernachlässigt zu sehr den Umgang mit Kleinlöschgerät und auch betriebliche Dinge (Brandschutzordnungen & Co) kommen in der Ausbildung der Mannschaften nicht vor.

Gute Ausbildungen für Brandschutzhelfer dauern übrigens je nach Anbieter zwischen 8 und 16 U-Stunden.

herbert

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Freitag, 21. Dezember 2007, 09:44

Der Brandschutzhelfer ist über die gesetzlich vorgeschriebene Unterweisung aller Beschäftigter hinaus zusätzlich für folgende Aufgaben (beispielhaft, nicht vollständig) zu schulen:
- Bekämpfung von Entstehungsbränden
- Besondere Aufgaben bei der Gebäuderäumung und an den Sammelplätzen
- Hilfe bei der Evakuierung behinderter Beschäftigter
- Einweisung der Feuerwehr
- Besondere betriebsspezifische Maßnahmen im Brandfall

Brandschutzhelfer können ihre Aufgaben nur dann effektiv wahrnehmen, wenn die Unterweisung aller Beschäftigten regelmäßig durchgeführt wird

Ausbildung des Brandschutzhelfers
Die Ausbildung des Brandschutzhelfers ist abhängig von den betriebsspezifischen Aufgaben, die der Brandschutzhelfer in seinem Betrieb im Brandfall wahrnehmen soll.
In Betrieben mit Brandschutzbeauftragten (BSB) muss der BSB die Aufgaben ermitteln, die bei einem Brandfall von dem Brandschutzhelfer wahrgenommen werden sollen und sie dem Arbeitgeber zur Umsetzung vorschlagen.
Der BSB wird auch die Art und den Umfang der Unterweisung der Brandschutzhelfer ausarbeiten. Er wird grundsätzlich auch die Ausbildung
betriebsbezogen durchführen.

Die Grundausbildung der Feuerwehren umfasst alle Belange des abwehrenden Brandschutzes, aber als Brandschutzhelfer sind auch die Aspekte des vorbeugenden Brandschutzes etc. gefragt.

Diese Kenntnisse sollten durch des BSB oder einen Lehrgang geschult werden.

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