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Montag, 8. Mai 2006, 09:50

BG Chemie - Die neue Leitlinie "Anforderungen an Spülflüssigkeiten"

Erste Hilfe bei Unfällen mit ätzenden oder giftigen Stoffen

Welche Spülflüssigkeiten kommen in Frage?

Bei Unfällen mit ätzenden Stoffen ist die schnelle und effiziente Spülung mit viel Wasser das Mittel der ersten Wahl. Nur wenn kein fließendes Wasser aus Trinkwasserleitungen zur Verfügung steht, sind Spülflüssigkeiten zulässig. Die neue Leitlinie "Anforderungen an Spülflüssigkeiten zur Ersten Hilfe" hilft bei der Auswahl der richtigen Spülflüssigkeit.

http://www.bg-chemie.de/files/539/Leitli…06__120406_.pdf